Es geht um ein Bedarfsgemeinschaft. Muss mein Freund alles angeben und ausfüllen?

Hallo Zusammen, komme gerade vom Jobcenter, wollte meinen Antrag auf ALGII abgeben. Vor einiger Zeit habe ich hier eine ähnliche Frage gestellt, nun bin ich wieder völlig planlos. Mein Freund (Beamter) u. ich ziehen zum 01.April zusammen. Ich erhalte noch bis Mitte April Überganggeld da ich eine berufliche Reha absolviert habe. Ich war der festen Überzeugung, einen Job zu finden, darum auch d. Zusammenziehen mit meinem Freund. Doch ich habe keine Arbeit gefunden ;o( u. muss nun zum Jobcenter, auch wegen der Krankenversicherung. Vom Jobcenter hab ich nun viele Unterlagen erhalten, d. mein Freund und sein Dienstherr ausfüllen muss. Er MUSS, laut Jobcenter alles Finanzielle offen legen, da wir ab 01.04. eine eheähnliche Lebensgemeinschaft sind. Doch wir haben vorher noch nicht zusammen gelebt, wir haben keine Kinder, keine gemeinsamen Konten u. verfügen auch nicht über das Geld des anderen.  Ich bin völlig planlos und verzweifelt! Was stimmt den nun? Im SGB II steht vieles, schlau werde ich daraus nicht. Muss er alles angeben, trotz unserer beschriebenen Situation? Er ist zwar Beamter und bezieht monatlich ca. 2000,-€, doch er zahlt auch ca. 1300,- € Kindesunterhalt, Kreditabzahlung und Versicherungen. Kann mir jemand helfen??? DANKESCHÖN!!! - PS. BITTE - nur Antworten, wenn Ihr WIRKLICH bescheid wisst! Keine Hören-Sagen Dinge!!!DANKESCHÖN!!! LG Josy

ALG II, ARGE, Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV, Jobcenter
ALG I + Wohngeld bei einer WG

Hallo :)

Ich lebe seit 3 Jahren mit einem Freund in einer WG zusammen. Ursprünglich kam das zustande, weil er bei seiner Frau ausgezogen ist (sind aber immer noch verheiratet) und durch die Unterhaltsverpflichtungen nicht so viel Geld hatte und ich für die Ausbildung dorthin gezogen bin, also auch nicht viel Geld hatte. Und eine WG ist nun mal günstiger (und schöner) als alleine wohnen.

Nun habe ich meine Ausbildung abgeschlossen und wurde leider nicht übernommen. Zum Wintersemester werde ich dual studieren, also auch wieder genug Geld verdienen.

Ich bekomme also ALG I und möchte, da das zum Leben nicht ausreicht, noch Wohngeld beantragen. Zusätzlich dazu bemühe ich mich natürlich in der Zwischenzeit im einen Job.

Nun habe ich schon oft gelesen, dass es Probleme gibt, wenn man in einer WG lebt, da angenommen wird, dass man zusammen ist und somit mein Mitbewohner mit für mich aufkommen muss. Dies will er aber natürlich nicht und ich auch nicht.

Fakt ist: wir haben getrennte Schlafzimmer, Arbeitsplätze, jeder in einem eigenen Zimmer, aber Wohnzimmer, Küche, Bad, Flur, Bügeleisen etc nutzen wir zusammen und gehen auch zusammen einkaufen etc, so dass es im Kühlschrank keine getrennten Fächer oder Ähnliches gibt. Miete, Strom, Telefon, Essen, Putzmittel etc zahlt jeder zur Hälfte.

Kann uns das Amt da nun einen Strick draus drehen?

Bin dankbar für jeden Tipp! :)

ALG II, Bedarfsgemeinschaft, Wohngeld
Kinderzuschlag abgelehnt - wer zahlt jetzt rückwirkend...

Hallo! Wir, eine 6-köpfige Familie, haben bis Ende letzten Jahres neben dem Arbeitseinkommen meines Mannes Kinderzuschlag und Wohngeld erhalten. Da der Kinderzuschlag zum Ende des Jahres auslief haben wir Anfang Dezember einen neuen Antrag gestellt. Jetzt wurde mein Mann zum Ende des Jahres arbeitslos, so dass wir nunmehr seid Januar 2011 Arbeitslosengeld I beziehen. Wohngeld wurde auch neu beantragt und auch nunmehr (auch rückwirkend für Januar und Februar) bewilligt. Jedoch kam nun im Februar ein Ablehnungsbescheid der Familienkasse bezügl. des Kinderzuschlages mit der Begründung, dass die Mindesteinkommensgrenze nunmehr nicht erreicht wird. Normalerweise würde die Einkommensgrenze (ALG1) zwar über dem Mindesteinkommen von 900 € liegen, jedoch geht davon auch Unterhalt für die uneheliche Tochter meines Mannes ab, wonach nur noch ein Brutto-Einkommen von 753 € zur Verfügung steht. Hatten aufgrund der Ablehnung jetzt fristgerecht Widerspruch über unsere Anwältin eingelegt, welcher nun zurückgewiesen wird. Wir sollen nunmehr prüfen lassen, ob evtl. ein Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem SGB II gewährt werden können. Aber was ist mit den Monaten Januar und Februar in denen wir nun weder Kinderzuschlag noch andere Leistungen bezogen haben... Wir haben uns in den Monaten mit Geld von Freunden über Wasser gehalten, was wir natürlich auch zurückgeben müssen. Vielen Dank!

ALG II, kinderzuschlag, Nachzahlung

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