Hab hier mal wieder eine Frage bzw mehrere und würd mich sehr über Antworten freuen.
Der Vater meines Sohnes (geb.Sept.09) wurde im Juni 2010 per Vaterschaftstest festgestellt und hat am 14.7. die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben.
Ich beziehe seit der Geburt des Kleinen ALG2 (und wünschte, es wäre mir eine andere Möglichkeit geblieben ;)).
Dass der Kindsvater den bezogenen Unterhaltsvorschuss zurückbezahlt und auch für den Kleinen Unterhalt bezahlt (i.H.v. 225 €) ist absolut null Problem und längst geklärt.
Jetzt kommt die ARGE daher und verlangt zusätzlich für mich Unterhalt i.H.v. 257 € und eine Rückzahlung i.H.v. 4700 €.
Als Bemessungsbetrag vom KV steht im Bescheid ein anzurechnendes Gehalt von 1900€. Hiervon wurde meines Erachtens nach weder der Selbstbehalt abgezogen, noch der geleistete Kindesunterhalt.
Auch von Mietaufwand und dergleichen keine Spur.
Von was bitte soll er dann selbst noch leben?
Kann diese Berechnung denn stimmen?
(Und für die ganz harten Kritiker: Hier geht es keineswegs darum, den Staat zu schröpfen oder dergleichen!)
DANKE IM VORAUS :)