Obdachlosigkeit durch eigene Wohnungskündigung?!

Hallo, ich habe ein sehr großes Problem. Ich habe meine Wohnung gekündigt und wollte mir eine neue Wohnung suchen. Die Wohnungssuche hatte aber bisher nicht die gewünschten Erfolge, weil mein Freund vor ca. 1,5 Jahren einen Offenbarungseid geleistet hat und nun stehe ich 3 Wochen vor dem Abgabetermin meiner derzeitigen Wohnung und meine Vermieterin will den Mietvertrag nicht mal um 1 Monat verlängern und die Kündigung auch nicht rückgängig machen. Liegt es vielleicht daran, dass ich letztes Jahr schon einmal gekündigt habe und die Kündigung dann wieder zurückgezogen habe (aus anderen Gründen)? Kann sie mich denn einfach so vor die Tür setzen? Ich habe einen 1Jährigen Sohn und ich habe niemanden wo ich unterkommen könnte (wirklich niemanden) und was soll ich denn dann mit den Möbeln machen? Wenn ich Obdachlos werde nimmt mir das Jugendamt sicher mein Baby weg oder? Das ist aber noch nicht alles......wir hätten vielleicht trotz Offenbarungseid eine Chance auf eine Wohnung nur jetzt kommts...die Arge hat einfach wirklich Grundlos für Juni 11 keine Miete bezahlt und der Vermieter dieser Wohnung verlangt eine Mietschuldenfreiheitsbestätigung...diese bekommen wir nun nicht. Und DAS fällt meiner Vermieterin erst am 20. Juni auf? 3 Wochen vor dem Auszugstermin?! Wir müssen das nun klären, aber meine Befürchtung ist, dass die Arge sich mal wieder unendlich viel Zeit mit der Bearbeitung dieses Falles lässt. Und am 1.Juli ist die nächste Miete fällig. Unsere Vrmieterin sagte, wenn die Miete auch Anfang Juli nicht kommt, wird sie uns fristlos kündigen. Also sitzen wir so oder so quasi auf der Straße. Wenn ich die Juni Miete noch schnell nachzahle haben wir sowieso kein Geld mehr für die neue Kaution und wir sollen ja definitiv in 3 Wochen raus. Kann mir vielleicht jemand helfen? Oder mir einem Tipp geben? Ich will nicht auf die Straße und ich will meinen Sohn nicht verlieren.

LG, Bella

Kinder, Kündigung, Wohnung, Mietrecht, Mietvertrag, ALG II, Arbeitsamt, obdachlos
Arbeitsagentur zwingt zu Praktikum

Hallo, ich versteh die Welt nicht mehr. Zu meiner Person: 25 Jahre alt, 6 Jahre Berufserfahrung im IT-Businness, als Führungskraft mit 15 unterstellten MAB's gearbeitet, diverse Zertifikate (MSCE, ZCE, etc.) Am 15.12 letzen Jahres bin ich arbeitslos geworden und habe seitdem auf ein Studium der Informatik hingearbeitet. Selbstverständlich beworben, jedoch... Wer möchte einen PRogrammierer beschäftigen, der nach ein paar Monaten das Unternehmen wieder verlässt? Antwort: Kaum jemand, höchstens für "Mini-Projekte", doch da haben die Freelancer den Vorzug.

Also habe ich mich in den letzten Wochen erfolgreich bei diversen Fachhochschulen und Universitäten eingeschrieben. Viele davon besitzen keinen NC, vondaher ist es nur noch eine Frage von Tagen bis ich die entgültige Zulassung erhalte und die Immatrikulation abschließen kann. Mein Umzug ist für den 1.7 geplant (also noch knapp 4 Wochen) Das Arbeitsamt jedoch hat mich in eine Bildungsmaßnahme gesteckt, in der ich gerade Windows und Excel lerne =) ironie? Jetzt, nach 2 Wochen TEilnahme kamen die Verantwortlichen auf die tolle Idee: Ich soll ein Praktikum in Unternehmen machen...teilweise sogar berufsfremd.

Ist das Rechtens? Immerhin es zählen doch nur "Aktivitäten/Bemühungen/etc." die zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung führen? Ich finde den ganzen "Aufwand" total überzogen..immerhin...es sind doch nur noch 4 Wochen :( Kann mir jemand Rat/Hilfestellung geben? Wie soll ich mich verhalten? Die können mich doch nicht zuerst in eine Bildungsmaßnahme für Langzeitarbeitslose stecken und mir einen PC Kurs aufs Auge drücken... und anschließend wirklich SINNLOSE Praktika?

Gruß Kai

Studium, Arbeitsrecht, ALG I, ALG II, Arbeitsagentur, Arbeitsamt, arbeitslos, Praktikum
Eigenkündigung in Elternzeit / Sperre ALG II

Hallo, ich hoffe ihr könnt mir helfen. Momentan bin ich bis Juli 2012 in Elternzeit, habe einen unbefr. Arbeitsvertrag. Wir bekommen aber noch aufstockendes ALG II. Nun ziehen wir zum 01.07. in meine 450 km entfernte Heimatstadt, aus folgenden Gründen: - jetziger Job bietet keine Aufstiegsmöglichkeiten - arbeite nicht in meinem erlernten Beruf, ca. 900 Euro netto (davon kann keine 3-köpfige Familie ernährt werden) Rufbereitschaft, wenn erforderlich Nachtdienste, Früh-/Spät- und Wochenenddienste, kein geregelter Dienstschluss, etc. - in jetziger Stadt absolut NULL Sozialkontakte (somit auch keine Betreungsmöglichkeiten für unser Kind) - schwerkranker Vater in der Heimatstadt - bei Umzug noch 11 Monate Zeit mir einen neuen Job, in meinem erlernten Beruf, zu suchen. Waren für eine Umzugsgenehmigung in beiden Städten beim Jobcenter (durch falsche Infos dachten wir, wir bräuchten generell die Erlaubnis für einen Umzug, auch wenn wir selbst für die Umzugskosten, Kaution, etc. aufkommen). Natürlich wurde von beiden Seiten aus abgelehnt mit der Begründung, ich hätte einen Job, Sozialkontakte und schwerkranker Vater seien auch egal.. Zudem meinte die Tante im Jobcenter ich würde gleich nach dem Umzug eine Sperre bekommen, da es ja abzusehen sei, dass ich meinen alten Job nicht weiter ausführen kann, durch die Entfernung von 450 km. Da ich aber gelesen habe, dass ich erst drei Monate vor Ende der Elternzeit (sprich im März 2012) kündigen kann, stellt sich mir die Frage ob die Aussage der Tante überhaupt rechtens ist? Theoretisch könnte ich mich ja bis März 2012 dazu entscheiden, doch wieder in die alte Stadt zu ziehen.. Meiner Meinung nach wäre die Sperre erst ab Juni 2012 und durch das Arbeitsamt (da Anspruch auf ALGI) rechtens oder sehe ich da was falsch?

Job, ALG II, Elternzeit
Aus der Bedarfsgemeinschaft austreten?

 

Hallo,

ich bin 21 Jahre alt und habe seit August 2010 eine Lehre als Bankkauffrau angefangen mein Brutto beträgt zur Zeit Zeit 843€. Netto bekomme ich 641€. Außerdem bekomme ich ein 13. Gehalt und einen Leistungsbonus was meistens noch ein Netto Gehalt oben drauf ist. Und Kindergeld 184 EUR nicht zu vergessen...

 

Ich habe ein Bescheid nun vor mir liegen das mein insgesamt zu berücksichtigendes Einkommen 580€ beträgt.

Der Freibetrag ist bei 215€ . D.h. das ist das zu berücksichtigende Erwerbseinkommen 426.- beträgt plus mein Kindergeld 184.-  

Ich find es ganz schön heftig das ich von ca 840 .- (650 EUR+184 EUR) 580 EUR abgeben muss. Man arbeitet und kann sich im endeffekt nichts dafür leisten. Wenn ich garnicht arbeiten würde, würde ich mehr oder genau so viel vom Amt bekommen...Also was für eine Motivation!?

Ich mein Okay ich wohne bei meinen Eltern und ich bezahl auch gern Miete.... Die Miete für mein Zimmer liegt bei mir bei 350€ und das wird bei meinen Eltern ja als Einkommen berechnet, da ich ihnen das ja geben muss. Mein Essen etc zahl ich auch selber.... Also ich komm normalerweise mit meinem Geld zurecht.

Ich will mir jetzt nebenbei noch ein 400€ job suchen, denn meinen Eltern bekommen vom Amt nur ca 90€ und von mir ja eig. 580€  und mit 240 komm ich nicht aus.

Wird mir dann weiterhin etwas abgezogen? Und kann ich aus dieser BG ausstreten?Vielen Dank schon im vorraus

Arbeitslosengeld, Ausbildung, ALG II, Arbeitsamt, Hartz IV

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