Auszug aus der heutigen FAZ; 05. Oktober 2024:
"Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die diskriminierenden Maßnahmen des Taliban-Regimes gegen Frauen in Afghanistan als Verfolgung einzustufen sind. Bei der Prüfung von Asylanträgen von Frauen aus Afghanistan genüge demnach schon deren Geschlecht und Staatsangehörigkeit, um von einer Verfolgung auszugehen, urteilte das Gericht am Freitag in Luxemburg. Eine konkrete individuelle Bedrohung müsse nicht nachgewiesen werden."
Vielleicht merkt jetzt langsam mal jeder, dass unser Asylgesetz dringend geändert werden muss. Von deren Verfassern war es nie und nimmer für ein Szenario vorgesehen, wonach die Hälfte eines ganzen Volkes (20 Mio. Frauen), das rund 6.000 km entfernt seine Heimat hat, allein wegen ihres Geschlechts in Deutschland asylberechtigt ist.