Nach Umzug Kfz die Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 ändern lassen?
Wegen Umzug habe ich auf dem Einwohnermeldeamt die neue Adresse im Personalausweis und auch im Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil 1) eintragen lassen. Ich habe auch den Teil 2 vorgelegt, aber der Beamte meinte, dass könnte ich nur beim Straßenverkehrsamt direkt machen, wäre aber auch nicht nötig. Mehr konnte er dazu nicht sagen.
Meine Frage/n: Lohnt es sich, die neue Adresse auch im Teil 2 eintragen zu lassen, denn der dient ja als Nachweis, dass ich Eigentümer des Autos bin (Der Wagen ist eigenfinanziert), wobei meine alte Adresse ja sicher noch länger im Verwaltungssystem gespeichert wird. Gibt es sonst noch Vorteile? Nachteilig ist ja der Zeitaufwand und die Kosten (vermute mal um die 10 Euro).