Geht ein Widerspruch an eine gesonderte Abteilung oder an den ursprünglichen Sachbearbeiter?

Hallo. Mein Sachbearbeiter bei meiner Krankenkasse (Barner) hat eine erheblich falsche (viel zu hohe) Berechnung meines monatlichen Beitragssatzes vorgenommen und mich obendrein für die Zukunft sehr falsch eingestuft (fälschlicherweise als "freiwillig versichert" statt richtigerweise als "Angestellter").

Der Brief ist mehrseitig und am Ende der dritten Seite steht, dass ich innerhalb eines Monats Einspruch einlegen kann.

Der Einspruch enthält ja dann "gegen Ihr Schreiben vom " und "Ihr Zeichen Nr … " geht aber nicht zu Händen des Sachbearbeiters (in der Anschrift) sondern nur allgemein an die Barmer.

Wenn ich den Einspruch abschicke, landet er dann (wegen "Ihr Schreiben vom …" und "Ihr Zeichen Nr …") trotzdem bei dem Sachbearbeiter oder bei einer anderen, für Widersprüche zuständigen Abteilung ?

(Das ist wichtig, denn ich will in dem Einspruch schreiben, dass ich wegen "empfindlich gestörtem Vertrauensverhältnis", denn er bestreitet eine Mail, die ich ihm geschickt habe und stuft mich falsch ein obwohl ihm die Meldung des Arbeitgebers vorliegen muß, um einen anderen Sachbearbeiter für die Zukunft bitten will. Und da wäre es taktisch nicht gut, wenn das auf seinem Schreibtisch landen würde).

Sorry, kompliziert. Ging nicht kürzer. - Danke.

Versicherung, Recht, Krankenkasse, sachbearbeiter, Widerspruch, Abteilung

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