...müssen die nicht aufgeführt werden? Zum Beispiel, wenn in einen Grundschulzeugnis steht: "Silberblick wiederholt aus pädagigischen Gründen das 4. Schuljahr" . Mit den Noten hätte ich aber versetzt werden können. In anderen Bewertungen (wo es noch texte gab -keine Noten) im Zeugnis steht nur: Sie arbeitet nicht sorgfältig und konzentriert genug....sie muss noch genauer arbeiten ...sie handelt zu schenll usw...ohne sich über die Aufgaben im klaren zu sein........usw....
Im zeugnis der 4. Klassse steht aber nur:" wiederholt aus pädagogischen gründen das 4. Schuljahr". Mit Noten hätte ich aber versetzt werden können (nur Mathe ......) trotzdem hätte ich damit versetzt werden können!
Warum geben sie nicht unter solch ein Zeugnis auch eine kurze Begründung für das sitzenbleiben? dürfen die das einfach bzw. ihre "pädagogischen Gründe" für sich behalten?