Die Dachzierleiste ist typischerweise aus Kunststoff.

Die kannst du natürlich professionell von einem Betrieb Verchromen lassen. Das wird aber vermutlich ordentlich teuer.

Ansonsten kann man sie auch mit einem "Chrom Imitat" Lack lackieren.

Das sieht nicht identisch wie Chrom aus, kommt dem aber sehr nahe.

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Aktuelle WLAN Router unterstützen typischerweise 2,4/2,5 oder 5Ghz Frequenzen.

Der Router wählt welche Frequenz am sinnvollsten genutzt werden kann. Die XBox scheint entweder nur 2,5Ghz zu unterstützen oder die Leistungsfähigkeit vom Sender (Router) oder Empfänger (XBox) ist begrenz, wodurch auf 2,5Ghz gedrosselt wird.

Mit 2,5Ghz ist die Geschwindigkeit etwas begrenzt, 5Ghz kann da ein gutes Stück mehr.

Wenn dir die Geschwindigkeit nicht ausreicht, bleibt dir nichts anderes übrig als ein LAN Kabel vom Router zur XBox zu ziehen.

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Also möchtest du es hier mit USA Zulassung fahren? Dann musst du es extra Versichern, ADAC bietet so eine Versicherung z.B. an. Geht allerdings nur bis glaube 3 oder 6 Monate.

Oder möchtest du ein importiertes Fahrzeug hier in Deutschland zulassen?

In dem Fall muss einiges gemacht werden. Erstmal Technisch inordnung bringen (falls was zu machen ist) für Hauptuntersuchung. Zusätzlich muss das Fahrzeug umgebaut werden mit Blinker hinten Orange und Nebelschlussleuchte nachrüsten falls nicht vorhanden.

Dann am besten bei einem TÜV/Dekra/GTÜ stützpunkt auch nachfragen ob diese eine Vollabnahme für das Fahrzeug durchführen können und ein Technisches Datenblatt für das Fahrzeug bereitstellen können. Auf dem Datenblatt steht auch nochmal drauf, was genau an dem Fahrzeug umgebaut werden muss, um es zuzulassen. (z.B. auch noch Scheinwerferreinigungsanlage bei Xenon).

Wenn alles umgebaut ist, kann die Vollabnahme gemacht werden und mit dem Gutachten der Vollabnahme, dem US Title und der Zoll Bescheinigung kannst du es dann bei der Zulassungsstelle zulassen.

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Mit der Klasse B darfst du

entweder: PKW bis 3,5t (zul. Gesamtgewicht) + Anhänger 0,75t (zul. Gesamtgewicht)

oder: PKW + Anhänger zul Gesamtgewicht des gespannes nicht über 3,5t.

Bedeutet, wenn der PKW ein zul. Gesamtgewicht von 2174kg hat und der Anhänger ein zul. Gesamtgewicht von 1200kg, kommt man auf 3374kg zul. Gesamtgewicht. Die Kombination darf man also mit dem Klasse B Führerschein fahren, da sie die 3500kg nicht übersteigt.

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Die Kupplung trennt den Motor vom Getriebe.

Prinzipiell kannst du IMMER ohne die Kupplung zu betätigen einen Gang raus nehmen, solange du nicht im Lastbereich bist. Also solange die Motordrehzahl passend der Übersetzung zur Geschwindigkeit passt.

Du bist also z.B. im Dritten Gang bei zwei 2000U/min und gibst gerade so viel Gas, um nicht zu beschleunigen und nicht langsamer zu werden. Jetzt kannst du Theoretisch den Gang ganz einfach raus nehmen, ohne dass etwas passiert.

Genauso kannst du jeden Gang, ohne die Kupplung zu treten, einlegen. Ich kann z.B. bei unserem Hyundai I30 Problemlos ohne Kupplung fahren. Solange die Motordrehzahl zur Geschwindigkeit passt, kannst du den richtigen Gang einlegen. Aber Achtung! Das funktioniert nicht bei allen Getrieben Problemlos. Bei unserem Hyundai kann ich schön beim Rollen, den gewünschten Gang etwas rein drücken (nicht zu fest, es knarzt nichts) und sobald die Motordrehzal exakt zur gerade fahrenden Geschwindigkeit passt, Rutscht der Gang einfach rein. Da in genau dem Moment, die Zahnräder im Getriebe Synchron laufen und einfach aufeinander rutschen.

Aber bitte versuch es gar nicht erst. Viele Getriebe sind nicht so feinfühlig. Da Funktioniert das einfach nicht, selbst wenn man weiß wie es geht und es schonmal gemacht hat.
Das Risiko dass das Getriebe Schaden nimmt, ist einfach zu groß. Also lass es lieber und Fahr einfach ganz normal wie jeder andere.

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Also, vom TÜV wird das meines Wissens nach auf zwei weisen gehandhabt.

  1. Die Prüflinge sind von der Fahrschule für einen festen Termin beim TÜV angemeldet, dann ist kein Ausbildungsnachweis selber mitzubringen, der TÜV ist bereits informiert.
  2. Offene Prüfungstermine zu denen man ohne Anmeldung gehen kann. In diesem Fall ist ein Ausbildungsnachweis der Fahrschule notwendig.

Wenn Punkt zwei auf dich zutreffen sollte, würde ich in deinem Fall lieber nochmal mit einer dritten Person, wie von meinem Vorredner schon geschrieben, reden und abklären ob das wirklich so funktionieren soll wie geschildert.

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Ja

Das gab es auch schon als "Bostizei" und "Polizi", das Design an sich ist nicht geschützt. Man darf natürlich keine silbernen reflektoren anbrigen, daher nutzen alle die diese Folierung nachahmen normal Silber Metallic für die Reflektoren.

Der Schriftzug Polizei ist natürlich genau wie das Blaulicht verboten. Einen ähnlichen Schriftzug kann man wohl drauf machen. Jedenfalls habe ich bisher noch von keinem Gerichtsurteil gehört, welches sowas verboten haben soll. (könnt mich natürlich eines besseren belehren, falls ihr Quellen habt)

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Also unsere Nachbarn haben in etwa 2,5 Jahren ein komplettes Zweifamilien Haus gebaut. Das war allerdings auch eine relativ große Familie bei denen viele in Handwerklichen Berufen arbeiten.

Sie haben das Fundament machen lassen und alles weitere mit Mauerwerk, Dämmung, Elektrik inkl. Dach komplett in eigenleistung gemacht. Die Werkzeuge und Materialien von den Firmen bezogen bei denen sie arbeiten (natürlich zu Mitarbeiterpreisen).

Das ganze Haus hat keine 150k gekostet.
Man muss aber auch dazu sagen, dass viele während des Baus extrem Stress hatten und es immer mal wieder kleine komplikationen gab, aber sie haben alles gelöst bekommen :)

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Wie viel das kostet, kann dir so keiner beantworten, spielt für dich auch erstmal keine Rolle. Wichtig wäre es herauszufinden in wie weit es überhaupt möglich ist.

Du solltest als allererstes einen Prüf-Sachverständigen finden der bei dem Vorhaben mit macht (Auch viele die die Qualifikationen dafür haben, machen es wegen der Komplexitat trotzdem nicht). Dieser sollte dir dann erklären können in welcher Fahrzeugklasse so ein Kart eingestuft würde. Und dafür sollte er dir erläutern nach welchen Vorschriften du dieses Kart bauen kannst. Schwierig stelle ich mir auch den Rahmen vor, willst du den selber bauen? Hier muss der Prüfer auch irgendwie die Stabilität nachweisen/Prüfen können.

Eine Fahrgestellnummer wird dir bei einem Selbstbau von der Zulassungsstelle zugeteilt und vom Sachverständigen in den Rahmen eingeschlagen, also mit der musst du dich irgendwann auch nochmal rumschlagen.

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"Dieser platzt dann irgendwann während des Transportes und dann sieht es so aus als hätte die Post das Paket verloren"

Warum verloren? Das Paket verschwindet nicht, nur weil der Ballon platzt?

Der Karton ist jetzt nur komplett nass und alle darunter liegenden Lieferungen ebenfalls. Also wird die Post das Paket aufreißen, sehen dass da nur ein Ballon drin ist, der offensichtlich mit wasser gefüllt war und den Absender dieses Pakets für die Beschädigten anderen Pakete zur verantwortung ziehen, da dies offensichtlich nicht nach vorgabe verpackt wurde.
(Laut AGB von der Post/DHL und auch bei jedem anderen Lieferdienst müssen Flüssigkeiten in dafür geeignete gefäße gefüllt und verschlossen sein)

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Die Platte scheint schon formatiert zu sein, da wird wohl schonmal was drauf gewesen sein.

Aber ist eigentlich auch egal. Du solltest beide auswählen können und dann auf "Löschen" gehen können.

Sobald beide gelöscht sind, sollten sie sich zu einer verbunden haben, dann einfach auswählen und auf "neu" klicken und den Anweisungen folgen. Windows erstellt dann von selber die notwendigen Partitionen (glaube drei insgesamt).

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Die Frage ist, in welche Art von Beruf du möchtest?

Bei einem Handwerklichen Beruf ist ein Abschluss völlig ausreichend. Selbst wenn in der Stellenausschreibung ein gutes FOR gefordert ist, solange du beim Probearbeiten überzeugen kannst, sind die Noten den Betrieben wirklich egal.

Auch IT Berufe kann man viele mit FOR lernen, hier könnte es mit einem schlechten FOR allerdings schwieriger werden (dennoch nicht unmöglich), da wäre eine FHR/AHR doch hilfreich.

Mach dir um das Alter mal keine Sorgen. Ich mache gerade (23J) meine Zweite Ausbildung. Ältere Auszubildende sind in Betrieben sehr gerne gesehen, da diese dann bereits eine entsprechende Reife haben und auch Verantwortung übernehmen können.
Wie es um dein Persönliches empfinden geht, mit 23 noch keine abgeschlossene Berufsausbildung zu haben, ist natürlich was anderes.

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Die Führerscheinklasse ist in diesem Bezug nicht an deine Ausbildung gebunden. Die Klasse hast du und diese behälst du auch.
Es ist im falle eines abbruchs der Ausbildung dann so wie du geschrieben hast. Du darfst erst ab 21. wieder Fahrzeuge dieser Klasse fahren.

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Du bist das Risiko eingegangen.

Dein Kunde besteht natürlich auf das versprochene Auto zum versprochenen Termin. Versuch mit ihm ein entgegenkommen zu verhandeln, evtl. verringern des Preises oder du stellst ihm auf deine Kosten einen Leihwagen zur verfügung.

Und zur gleichen Zeit kümmerst du dich draum, dass der Verkäufer des Fahrzeugs sich um die Mängel kümmert. So ist das eben.

Man arbeitet so immer mit einem Risiko. Deswgen niemals etwas verkaufen, was man noch gar nicht besitzt.

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Für die Frage ob die Führerscheinklasse ausreicht, ist nur das zGG relevant.

Also Zugfahrzeug 3,5t + Anhänger 0,75t = erlaubt
oder Zugfahrzeug + Anhänger <= 3,5t = erlaubt, so wie du beschrieben hast.

Die Anhängelast des Zugfahrzeugs ist dafür relevant, ob der Anhänger (inkl. Ladung) mit diesem gezogen werden darf (unabhängig von der Führerscheinklasse). Und das bezieht sich dann auf das tatsächliche Gewicht des Anhängers, nicht das zGG.

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Mir wurde damals von meine Fahrschule gesagt, ich sollte die Überweisungsbestätigung einfach mitbrigen.

Generell ist es beim TÜV eigentlich so, dass wenn die Überweisung erst einige Tage vorher gemacht wurde, dass sie diese noch nicht im System einsehen können. Wurde es aber schon vor wochen überwiesen, brauchen sie keine bestätigung mehr, da das bei denen schon so verbucht und vermerkt ist.

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Du hast also etwas bestellt und einen falschen Namen angegeben? Auch für eine Vollmacht wird in der Regel eine Ausweiskopie verlangt.

Die Einzige Möglichkeit die ich sehe, ist mit dem Absender kontakt auf zu nehmen, welcher dann Hermes kontaktiert und evtl. Den Namen ändern lässt.

Ansonsten einfach nicht abholen und das Paket geht wieder zurück.

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