Mir ist vollkommen klar, dass normalerweise gilt: Zulässiges Gesamgewicht des Zugfahrzeugs + Zulässiges Gesamgewicht des Anhängers <= 3,5 Tonnen

Ändert es allerdings etwas, wenn die maximale Anhängelast des Zugfahrzeugs niedriger ist, als die maximale des Anhängers? In meinem konkreten Fall handelt es sich um ein Fahrzeug mit max. zul. Gesamtg. von 2280 und einem Anhänger mit max. 1300 kg. Als maximale Anhängelast wären es nur 950. Bei obiger Rechnung würde ich auf 3580 kommen. Rechne ich mit der maximalen Anhängelast, wären es nur 3230 und ich könnte immerhin noch etwa 650 kg in den Anhänger laden.