Musste ich der AOK bescheid geben das ich werkstudent bin?
Hallo, Ich arbeite seid knapp 3 Monaten mit dem werkstudententarif. Ich habe dem Betrieb meine Versicherungsdaten gegeben. Jedoch habe ich erst jetzt bei der AOK erfahren (und ich hatte schon einige Arzttermine und Therapeutentermine hinter mir), dass ich noch Familienversichert sei. Da das aber überhaupt nicht stimmen kann, werde ich bei meiner Zweigstelle nochmal nachfragen, warum das noch nicht eingetragen wurde. Bevor ich arbeiten ging, fragte ich bei der AOK nach der Werkstudentenversicherung nach. Sie sagten mir das das nur der Arbeitgeber bescheid geben müsste. Jedoch hat er das anscheinend nicht oder der Berater hatte mist gelabert. Jetzt bin ich nicht sicher ob ich die ganzen Kosten von den Arzt Terminen übernehmen muss und insolvent gehe, bloß weil jemand zu faul war mich als Werkstudent ein zu tragen. Theoretisch müsste ich trotzdem keine Kosten übernehmen. Oder?
1 Antwort
Werkstudis können nicht über das Beschäftigungsverhältnis krankenversichert werden: sie müssen ihre Krankenversicherung selbst sicherstellen.
Wird die Einkommensgrenze der Familienversicherung überschritten, greift die studentische Pflichtversicherung mit einem Beitrag von ~125€. Dies muss man selbst der Krankenkasse mitteilen.
Ein durchgehender Versicherungsschutz ist regelmäßig gewährleistet.