Krankenversichert als Student?

1 Antwort

Zu Beginn des Studiums steht regelmäßig die Entscheidung an, ob man während des gesamten Studiums gesetzlich oder privat versichert sein möchte. Dazu miss der Hochschule eine Mitteilung einer zuständigen gesetzlichen Krankenkasse übermittelt werden. Eine fehlende Mitteilung ist regelmäßig ein Immatrikulationshindernis.

Grundsätzlich unterliegt man als Studi der gesetzlichen studentischen Pflichtversicherung (oder der beitragsfreien gesetzlichen Familienversicherung).

Wer privat versichert sein möchte, kann sich zu Beginn des Studiums (oder zum Ende der gesetzlichen Familienversicherung) davon befreien lassen. Dann bleibt man für das gesamte (Rest-)Studium privat versichert.

Eine Beschäftigung oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze innerhalb der Werkstudigrenze (20 Wochenstunden, …) ändert nichts daran, da dort Versicherungsfreiheit besteht. Lediglich für die Zeiten einer darüber hinausgehenden Beschäftigungen ist eine gesetzliche Krankenversicherung möglich. Auch nach dem Studium bedarf es der Erfüllung eines Pflichtversicherungstatbestandes.