Krankenversichert als Student?
Hey, folgendes Problem:
ich bin bisher über meine Eltern Privat Familienversichert bei der DBV. Bei der Online Immatrikulation muss angegeben werden, ob man „befreit (privat)“ oder „gesetzlich“ versichert ist. Bisher trifft jedoch beides nicht zu, da ich keine Befreiung habe, die man als privatversicherter Student benötigt.
Da ich plane nebenbei mehr als 538€ zu verdienen, muss ich sowieso in die gesetzliche wechseln.
Was soll ich denn nun angeben, wenn beides nicht stimmt? Bald bin ich gesetzlich versichert, mit Beginn meines Teilzeit Jobs, aber bisher eben nicht…
Danke im Voraus!
1 Antwort
Zu Beginn des Studiums steht regelmäßig die Entscheidung an, ob man während des gesamten Studiums gesetzlich oder privat versichert sein möchte. Dazu miss der Hochschule eine Mitteilung einer zuständigen gesetzlichen Krankenkasse übermittelt werden. Eine fehlende Mitteilung ist regelmäßig ein Immatrikulationshindernis.
Grundsätzlich unterliegt man als Studi der gesetzlichen studentischen Pflichtversicherung (oder der beitragsfreien gesetzlichen Familienversicherung).
Wer privat versichert sein möchte, kann sich zu Beginn des Studiums (oder zum Ende der gesetzlichen Familienversicherung) davon befreien lassen. Dann bleibt man für das gesamte (Rest-)Studium privat versichert.
Eine Beschäftigung oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze innerhalb der Werkstudigrenze (20 Wochenstunden, …) ändert nichts daran, da dort Versicherungsfreiheit besteht. Lediglich für die Zeiten einer darüber hinausgehenden Beschäftigungen ist eine gesetzliche Krankenversicherung möglich. Auch nach dem Studium bedarf es der Erfüllung eines Pflichtversicherungstatbestandes.