Arbeitserlaubnis für privatversicherte Studierende über 20 Stunden pro Woche?

2 Antworten

Was ist jetzt genau die Frage? Wird mir nicht ganz klar, ehrlich gesagt. Auch Studierende können grundsätzlich so viel arbeiten, wie sie wollen / können bzw. was das Arbeitszeitgesetz erlaubt. Es gibt keine Beschränkung auf 20 Wochen, egal wie man versichert ist (privat / gesetzlich).

Die Frage ist nur, wie man versichert wird, wenn man bestimmte Grenzen überschreitet. An das sog. Werkstudierendenprivileg, das in der gesetzlichen Kranken- (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V) und Arbeitslosenversicherung (§ 27 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 SGB III) zu Versicherungsfreiheit führt bzw. dazu, dass die Personen in der sozialen Pflegeversicherung nicht versicherungspflichtig sind (§ 1 Abs. 2 Satz 1 SGB XI; Pflegeversicherung folgt grundsätzlich der Krankenversicherung), sind genaue Voraussetzungen geknüpft. Siehe: https://www.studentische-versicherungen.de/werkstudent-sozialversicherung/ Wer die halt nicht erfüllt, wird ggf. sozialversicherungspflichtig, weil er / sie im Sinne der Sozialversicherung im Erscheinungsbild kein Student, sondern hauptberuflich Arbeitnehmer/in ist...

Es besteht kein allgemeines Verbot für Studis, mehr als 20 Stunden zu arbeiten.

Grundsätzlich hat dies mit einer privaten Krankenversicherung nichts zu tun; es sei denn, der Tarif schreibt eine Grenze vor.

Unabhängig davon bestünde für oberhalb der 20-Wochenstunden-Grenze beschäftigte Studis regelmäßig die gesetzliche Versicherungspflicht über das Beschäftigungsverhältnis.