Arbeitserlaubnis für privatversicherte Studierende über 20 Stunden pro Woche?
Ich bin 32 Jahre alt und Student, ohne BAföG und mit einem Studententarif versichert. Da ich privatversichert bin, darf ich mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten
2 Antworten
Was ist jetzt genau die Frage? Wird mir nicht ganz klar, ehrlich gesagt. Auch Studierende können grundsätzlich so viel arbeiten, wie sie wollen / können bzw. was das Arbeitszeitgesetz erlaubt. Es gibt keine Beschränkung auf 20 Wochen, egal wie man versichert ist (privat / gesetzlich).
Die Frage ist nur, wie man versichert wird, wenn man bestimmte Grenzen überschreitet. An das sog. Werkstudierendenprivileg, das in der gesetzlichen Kranken- (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V) und Arbeitslosenversicherung (§ 27 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 SGB III) zu Versicherungsfreiheit führt bzw. dazu, dass die Personen in der sozialen Pflegeversicherung nicht versicherungspflichtig sind (§ 1 Abs. 2 Satz 1 SGB XI; Pflegeversicherung folgt grundsätzlich der Krankenversicherung), sind genaue Voraussetzungen geknüpft. Siehe: https://www.studentische-versicherungen.de/werkstudent-sozialversicherung/ Wer die halt nicht erfüllt, wird ggf. sozialversicherungspflichtig, weil er / sie im Sinne der Sozialversicherung im Erscheinungsbild kein Student, sondern hauptberuflich Arbeitnehmer/in ist...
Es besteht kein allgemeines Verbot für Studis, mehr als 20 Stunden zu arbeiten.
Grundsätzlich hat dies mit einer privaten Krankenversicherung nichts zu tun; es sei denn, der Tarif schreibt eine Grenze vor.
Unabhängig davon bestünde für oberhalb der 20-Wochenstunden-Grenze beschäftigte Studis regelmäßig die gesetzliche Versicherungspflicht über das Beschäftigungsverhältnis.
Wo nimmst Du denn jetzt die Information her, daß es sich dabei um ein Angestelltenverhältnis handelt? Ich les davon nix.