Unterhalt mit 20?

3 Antworten

Du hättest nur einen Unterhaltsanspruch gegeüber deinem Vater wenn du in einer Ausbildung/Studium wärest, in deinem Fall also nicht

Du bekommst Bürgergeld, dein Bedarf ist gedeckt!

Und solange du nicht in einer Ausbildung bist bzw. in einem angemessenen Zeitraum zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, müssen deine Eltern dir gar nichts zahlen.

Wobei die Frage natürlich auch ist, ob ein Anspruch dennoch bestehen könnte, aufgrund deiner Krankheit. Allerdings musst du auch ALLES dafür tun, dass du gesund wirst. Bei einer psychischen Erkrankung bedeutet dies z.B. auch stationäre Behandlung.

Und was bedeutet "er wohnt nicht mehr bei uns"?

Denn auch deine Mutter wäre ab Volljährigkeit für deinen Unterhalt mit zuständig! Somit müsste eh erstmal berechnet werden wer was zahlen kann und muss.

Den Gang zum Anwalt kannst du dir also sparen! Der Gang zum Arzt wäre wichtiger, so dass du schnell gesund wirst und deine Ausbildung beginnen kannst. Dann lebt auch ein möglicher Unterhaltsanspruch wieder auf!

Denkbar wäre voelleicht ein Unterhaltsanspruch für ein volljähriges erkranktes Kind. Dies müsste fachlich geprüft werden. Genauso ein womöglich auf das Jobcenter übergegangener Unterhaltsanspruch.