Minijobgehalt als Kind von hartz 4 Empfängern?
Hallo, ich bin 19 und werde ab September mit einem Minijob anfangen. Meine Mutter bezieht Bürgergeld und man darf bei so einem Fall als Schüler oder Studierender 538€ verdienen, ohne Abzüge. Das Ding ist, ich bin gerade nichts davon. Ich werde erst ab Oktober studieren und ich hab auch schon ein Platz. Meine Frage ist, ob wenn ich mich immatrikuliere, ich dann im September meinen vollen Gehalt bekommen könnte, oder wird einiges abgezogen?
2 Antworten
Nach Schulentlassung wirkt die Regelung zum erhöhten Grundfreibetrag noch drei Monate nach. Ansonsten kann sie nicht in Anspruch genommen werden, wenn keine Schüler-, Azubi- oder Studieigenschaft vorliegt.
Meines Wissens wirst du mit Beginn des Studiums BAföG-berechtigt sein. Das Jobcenter wird dich vermutlich auffordern, BAföG als vorrangige Leistung zu beantragen. Bei BAföG-Bezug wirst du unabhängig von Bürgergeld-Leistungen sein.