Meine Mutter streicht Unterhalt während des Studiums?

4 Antworten

Zu empfehlen wäre es, eine Beratung beim Studiwerk in der Finanzierungs- oder Sozialberatung zu nutzen: diese könnte weitere Handlungs- oder Beratungsmöglichkeiten zu einem Unterhalts- oder auch Bafög-aanspruch eröffnen.

weil meine Mutter Beamtin ist

dann bitte sie um einen konkreten Nachweis, welche "Zulagen" sie als Beamtin erhält, da sie noch ein Kind in Ausbildung hat. Diesbezügl. würde ich mal leicht durchschimmern lassen, dass Du Dich ansonsten rechtlich beraten lassen wirst.

Ansonsten ...... vor 5 Monaten .....

Mein Vater war immer schon großzügig, hat auch immer mehr als genug Unterhalt gezahlt.

mal Fakten - wer bezahlt hier wieviel Unterhalt pro Monat - könnte es nicht schlichtweg sein, dass Du schlichtweg auf zu großem Fuß lebst?


apophis  26.07.2024, 18:14
dann bitte sie um einen konkreten Nachweis, welche "Zulagen" sie als Beamtin erhält, da sie noch ein Kind in Ausbildung hat. Diesbezügl. würde ich mal leicht durchschimmern lassen, dass Du Dich ansonsten rechtlich beraten lassen wirst.

Die Mutter hat kein Kind in Ausbildung, jedenfalls nicht den Fragesteller.

Der FS schreibt, dass er sein Bachelorstudium abgeschlossen hat. Damit hat er eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und die Unterhaltspflicht endet.

Das Kind ist über 18, bzw. über 25, die Unterhaltspflicht ist erfüllt.
Das Großziehen des Kindes ist damit beendet.

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wilees  26.07.2024, 18:22
@apophis

Auch wenn besagter Link "uralt" ist, so lässt sich hinsichtlich Unterhaltsanspruch eines Masterstudenten durchaus einiges "ableiten". Eines ist sicher - ein Unterhaltsanspruch endet nicht rigide mit Vollendung des 25. Lebensjahres. Mit diesem Alter endet max. der Anspruch auf Kindergeld.

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apophis  26.07.2024, 18:31
@wilees
Auch wenn besagter Link "uralt" ist

Welcher Link?...

Eines ist sicher - ein Unterhaltsanspruch endet nicht rigide mit Vollendung des 25. Lebensjahres. Mit diesem Alter endet max. der Anspruch auf Kindergeld.

Das ist mir völlig bewusst.
Ich habe auch nie irgendetwas in diese Richtung behauptet....

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Nun habe ich in Regelstudienzeit meinen Bachelor in Wirtschaft gemacht und bin nun im Master.

Damit hast Du eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, womit die Unterhaltspflicht Deiner Eltern entfällt.

Die Unterhaltspflicht läuft nur solange, bis das Kind seine erste Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat. Das Bachelorstudium ist eine (akademische) Ausbildung.

Was Dir Deine Eltern seitdem gezahlt haben, war also vollständig auf freiwilliger Basis.

Bafög würde ich auch niemals bekommen weil meine Eltern zu viel Geld verdienen.

Es gibt elternunabhängiges BAföG, das wird idR. gewährt, wenn der Student über 25 und die Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind.
Beides trifft auf Dich zu. Also solltest Du Dich mal darüber informieren.

Vorallem weil die Abmachung eine andere war vor meinem Studium.

Vor Deinem Studium war vor über 3 Jahren. Dinge und Pläne ändern sich mit der Zeit.

Soll Deine Mutter ernsthaft nochmal 2 Jahre oder mehr warten, um ihr eigenes Leben zu leben, nur weil Du weiter studieren willst?
Du bist 25, keine 16. Du hast einen Abschluss, Du kannst für Dich selbst sorgen.
Und das solltest Du so langsam auch mal tun.

Jedem Menschen sollte auch klar sein, dass man währen eines Studiums nicht mehr als Teilzeit arbeiten kann. Ich tue schon mehr als die meisten Vollzeit Arbeiter wahrscheinlich. Und ja währen meinen Semesterferien arbeite ich Vollzeit. Ich habe quasi kein bisschen Freizeit mehr.

Abenteuerliche Behauptung vonwegen Du würdest neben dem Studium mehr arbeiten als Vollzeit Arbeiter...

Davon ab, ist das Deine eigene Entscheidung gewesen und Deine eigene Verantwortung.
Es zwingt Dich niemand das Studium in Vollzeit zu machen.
Man kann auch teilzeit studieren und auch gibt es duale Studienangebote, wo man ganz gut Geld verdient.

Es gibt allerlei Stipendien, für die man sich bewerben kann. Das Deutschland Stipendium ist relativ einfach zu erhalten und zahlt 300€ pro Monat.

Wie schon gesagt, gibt es das Elternunabhängige BAföG.

Zudem gibt es Bildungskredite mit einem sehr niedrigen Zinssatz.

Es gibt diverse Möglichkeiten sein Studium zu finanzieren. Du musst die Angebote nur wahrnehmen.


Blubbbbbbbbba 
Beitragsersteller
 29.07.2024, 13:36

Ich weiß, dass meine Eltern auf freiwilliger basis zahlen. So war es eben auch abgemacht, da meine Eltern ja auch unbedingt wollten, dass ich studiere. Meine Eltern sind beides Juristen also war es eben auch ihr Anspruch, dass ich studiere (natürlich wollte ich es auch selber). Hätte sie mir das unmittelbar nach dem Bachelor mitgeteilt wäre es wahrscheinlich auch kein Problem gewesen. Nur jetzt mitten im Master ist es einfach ein Problem. Dann nenn mir doch mal Möglichkeiten ein Studium alleine ohne Bafög zu finanzieren? Wie gesagt arbeite ich bereits mehr als ich eigentlich Stämmen kann. Und es ist keine wilde Behauptung, ich arbeite Teilzeit und studiere nebenbei Vollzeit. Das ist ein Arbeitsaufwand von mehr als 50 Stunden die Woche. Ich habe nur nach Meinungen gefragt und nicht nach einer Moralpredigt. Aber trotzdem danke für die Antwort. Und meine Mutter lebt schon immer ihr eigenes Leben 😂 war auch schon immer nur auf sich selber fixiert. Ich bin so neben her gelaufen.

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apophis  29.07.2024, 16:46
@Blubbbbbbbbba
Dann nenn mir doch mal Möglichkeiten ein Studium alleine ohne Bafög zu finanzieren?

Schau Dir meine Antwort an, da habe ich Dir eine Reihe von Möglichkeiten zur Finanzierung erkläutert.

Hast Du meine Antwort überhaupt gelesen?

Ich kopiere Dir den Teil gerne hierher:

Man kann auch teilzeit studieren und auch gibt es duale Studienangebote, wo man ganz gut Geld verdient.
Es gibt allerlei Stipendien, für die man sich bewerben kann. Das Deutschland Stipendium ist relativ einfach zu erhalten und zahlt 300€ pro Monat.
Wie schon gesagt, gibt es das Elternunabhängige BAföG.
Zudem gibt es Bildungskredite mit einem sehr niedrigen Zinssatz.
Ich habe nur nach Meinungen gefragt und nicht nach einer Moralpredigt.

Ich habe Dir nicht nur eine Meinung, sondern auch verschiedene Lösungsmöglichkeiten genannt. Aber anscheinend hast Du diese ignoriert und/oder nur den ersten Satz meiner Antwort gelesen.

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schonen  26.07.2024, 19:11

Unterhaltsrechtlich können Bachelor und (konsekutiver) Master eine einheitliche Erstausbildung darstellen. Die ober- und höchstrichterliche Rechtsprechung geht regelmäßig davon aus. Die pauschale Behauptung einer abgeschlossenen Ausbildung ist nicht korrekt.

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apophis  26.07.2024, 19:19
@schonen
Die ober- und höchstrichterliche Rechtsprechung geht regelmäßig davon aus.

"Die" Rechtsprechung? Welche "die"?

Die pauschale Behauptung einer abgeschlossenen Ausbildung ist nicht korrekt.

Deine Behauptung ist falsch.
Eine erfolgreich abgeschlossene berufsqualifizierende Ausbildung beendet grundsätzlich die Unterhaltspflicht.

Der Bachelorabschluss stellt im besten Falle eine Ausnahme dar, keinesfalls die Regel.
Eine Ausnahme sind zum Beispiel Studiengänge wie Medizin oder Lehramt, wo der Master Abschluss nötige Prüfungen für die Gesamtausbildung darstellen und ein Berufseinstieg mit dem Bachelor alleine in der Praxis nicht möglich ist.

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schonen  26.07.2024, 19:31
@apophis

Womöglich solltest du dich mit den entsprechenden Entscheidungen der Oberlandesgerichte sowie des Bundesgerichtshofes auseinandersetzen. Diese folgen auch den Entscheidungen in Anlehnung an die Abitur-Lehre-Studium-Fälle.

Es kommt im Übrigen auf den individuellen Berufswunsch an und nicht darauf, ob etwas objektiv notwendig sein muss.

Das landläufig häufige Vortragen des vermeintlichen Endes der Unterhaltsverpflichtung führt leider dazu, Rechtsansprüche zu vernichten.

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apophis  26.07.2024, 21:08
@schonen

"Die entsprechenden Entscheidungen" Ah ja...

"Die haben das so Entschieden - Quelle: Trust me Bro" Oh man...

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schonen  27.07.2024, 09:31
@apophis

Offenbar bestehst du auf deiner Behauptung. So einfach kommt man im Unterhaltsrecht nicht weiter. Es ist alles nachzulesen. Stichworte dazu habe ich gegeben.

Es ist schon recht unverschämt, bei unklarer Fallgestaltung und in Unkenntnis der Rechtslage einfach einen Anspruch mit dieser Bestimmtheit zu verneinen.

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apophis  27.07.2024, 16:51
@schonen
Offenbar bestehst du auf deiner Behauptung.

Keineswegs. Deine haltlosen Behauptungen überzeugen mich bloß nicht.

Zu behaupten irgendein Gericht, das Du nicht nennst,
hatte in irgendeinem Fall, den Du nicht nennst,
irgendeine Entscheidung getroffen, dessen Begründung und Umstände Du nicht nennst, enthält schlichtweg keinerlei Glaubwürdigkeit.

Es ist dreist zu fordern, dass man solchen völlig unbelegten Behauptungen glauben sollte. WIe gesagt, Quelle: "Trust me Bro".
Wenn man Dir glauben soll, dann liefere auch etwas glaubwürdiges.

Es ist schon recht unverschämt, bei unklarer Fallgestaltung und in Unkenntnis der Rechtslage einfach einen Anspruch mit dieser Bestimmtheit zu verneinen.

Unverschämt ist nur Dein Gehabe hier und wie Du Dich hier aufspielst.

Das Gesetz ist eindeutig: 1) Mit Erreichen eines berufsqualifizierenden Abschlusses endet die Unterhaltspflicht. 2) Der Bachelorabschluss ist in den allermeisten Fällen ein berufsqualifizierender Abschluss.

Du behauptest das sei nicht so? Dann liefere Quellen.
Du behauptest irgendein Gericht hätte da etwas anderes Entschieden? Dann nenne das entsprechende Aktenzeichen und erläutere die Umstände des Prozesses.

Deine Leere Behauptung vonwege "Gericht XY geht regelmäßig davon aus..." ohne jegliche Grundlage hingegen ist einfach nur anmaßend und dreist.

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schonen  27.07.2024, 17:48
@apophis

Als Beleg für deine Behauptung schreibst du von einer vermeintlichen Eindeutigkeit des Gesetzes.

Mir bliebe nur, mich zu wiederholen:

Offenbar bestehst du auf deiner Behauptung. So einfach kommt man im Unterhaltsrecht nicht weiter. Es ist alles nachzulesen. Stichworte dazu habe ich gegeben.
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apophis  28.07.2024, 00:12
@schonen

Es geht heir überhaupt nicht um meine Aussage. Es geht um Deine Behauptung, von der Du Dich vehement weigerst irgendwelche Belege zu liefern.

Ich argumentiere mit den Gesetzen zur Unterhaltspflicht -> §1601 ff. BGB.

Du argumentierst mit... nichts. Du stellst Behauptungen zu angeblichen Rechtsprechungen auf, belegst sie aber nie.

Und auch auf mehrmalige Nachfrage weigerst Du Dich weiterhin aussagekräftige Quellen zu nennen und lenkst stattdessen ab.
Daraus lässt sich leicht schließen, dass es überhaupt keine Rechtsprechungen gibt, auf die Du Dich beziehst. Diese hättest Du nämlich sonst problemlos genannt.

Ich vermute, dass Du - wie es recht häufig auf dieser Seite der Fall ist - irgendwann mal irgendwas auf irgendeiner Seite gelesen oder ein paar Minuten halbherzig gegoogelt hast und diesen Schnipsel wiedergibst, ohne Dich mit dem Thema auszukennen.

Das ist schade, weil es andere User in die Irre führt, kommt hier auf Gutefrage aber leider relativ häufig vor.

Ich kann Dich nur bitten ordentlich zu recherchieren, bevor Du antwortest oder kommentierst oder gar solche Behauptungen aufstellst.
Damit hilfst Du niemanden.
Wenn Du der Meinung bist das, was jemand schreibst, würde nicht stimmen, stelle bitte sicher, dass Du Deine Korrektur auch belegen kannst.

Metaphorisch "Das Ist Falsch" zu schreien, aber selbst keinen nachweislichen Beitrag zum Thema zu haben ist reine Zeitverschwendung für alle Beteiligten.

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Gehört denn das Masterstudium überhaupt als Qualifikation zum Abschluss der Ausbildung?

Denn ansonsten wäre nach dem Bachelor für die Eltern Schluss gewesen.

In der Theorie stehen dir 930 EUR zu. Und da du ja nicht nur einen Minijob machst, sondern in Teilzeit arbeitest, stellt sich natürlich auch die Frage, was du dort verdienst. Und was dein Vater an Unterhalt zahlt.

Und wieso bist du privat krankenversichert?

Es bringt auch wenig über die Mutter zu schimpfen, wenn nicht wirklich klar ist, ob die Eltern generell zum Unterhalt in deinem Fall verpflichtet sind.

Hierzu solltest du dich anwaltlich eingehend beraten lassen.