Von Schule geschmissen wegen "sexuell-belästigender Geschichte"?
Gestern im Literaturkurs (Bin Q3 Oberstufe) sollte jeder als Hausaufgabe eine Geschichte über etwas Fiktives Romantisches schreiben und ich habe mich dazu entschieden über eine Mitschülerin im Kurs, die ich richtig geil finde und auf die ich voll oft masturbiere (habe ich aber keinem gesagt!), zu schreiben:
Lena, die Verkörperung jeder sündhaften Versuchung, dein bloßer Anblick brennt sich wie Feuer in die Sinne. Dein Körper, geschaffen für Mammalverkehr, gleitet durch die Gedanken wie ein heimlicher, lüsterner Traum. Jede Bewegung von dir ist eine Herausforderung, ein stummes Flüstern, das die Lust auflodern lässt. Deine Möpse, weich und verheißungsvoll, sind wie die Tore zur Hölle und zum Himmel zugleich – man weiß nicht, ob man untergehen oder erlöst werden will, wenn man sie berührt.
Das war nur der erste Absatz, aber der Rest ist eigentlich egal ist, weil ich nach dem ersten Absatz direkt von der Lehrerin angeschrien wurde, "was mir einfiele" usw... Dann wurde ich zum Direktor geschickt und in der Pause kam dann noch mein Vater, die Mitschülerin und die Lehrerin mit ins Gespräch und als ich mich verteidigen wollte, wurden mir nur Vorwürfe gemacht (ich habe mich sogar im Gespräch bei der Mitschülerin entschuldigt!!) und schließlich wurde mir gesagt, dass ich "ab jetzt frei habe"... (also von der Schule geschmissen werde)
Darf man wirklich einfach so willkürlich Leute von der Schule schmeißen? Und zählt das überhaupt als "sexuelle Belästigung? Kann ich das rechtlich anfechten?
12 Antworten
Wie kann man nur so pervers und moralisch verkommen sein? Selbstverständlich ist der Ausschluss von der Schule mehr als gerechtfertigt und du kannst froh sein, wenn da nicht noch mehr hinterher kommt und die Schülerin dich nicht anzeigt. Was ich als Vater der Schülerin mit dir machen würde, schreibe ich lieber nicht.
Nein, du kannst das nicht anfechten.
Tatsächlich kannst du froh sein, wenn das Opfer deiner Tat keien Anzeige gegen dich erstattet. Da es massenweise Zeugen (den gesamten Kurs inklusive Lehrerin, die Schulleitung und deinen Vater) sowie den schriftlichen Beweis (deinen Aufsatz) gibt, stehe die Chancen gut, dass man deien Schuld feststellen würde.
Tut mir leid für dich, aber selbst wenn du es nicht auf eine existierende und durch die Nennenung des Namens auch noch direkt identifizierbare Person bezogen hättest, ist es auch noch ziemlich plump. Das klingt, als wolltest du es mit Absicht schlecht machen und dabei auch noch eine Klassenkameradin verletzen. Was bleibt deiner Lehrerin und dem Direktor dann anderes übrig?
Ich hoffe sehr, dass da Opfer ihn anzeigen wird. Zeugen und Beweise gibt es ja genug.
Meiner Meinung nach ist der Rausschmiss zu 100% gerechtfertigt. Deine Absichten, hast du hier in diesem Forum noch einmal unterstrichen.
"über eine Mitschülerin im Kurs, die ich richtig geil finde und auf die ich voll oft masturbiere"
Wie plump und widerlich ist das denn?! Keine Frau möchte als Wichsvorlage dienen. Und vielleicht ist Lena einfach nur ein sehr schlaues Mädel, was dich schon durchschaut hat, dass du so ein Perversling bist. Jetzt hast du es dir damit sogar bei deiner "heißen" Lena versaut und ich glaube sie möchte auch nichts mehr von dir wissen. Zurecht !
Hör auf einen auf Erwachsen und extrem reif für das sexuelle zu machen.
Dein Text zeigt, dass du einzig und allein der bist, der nur Fantasien hat und nicht mal weiß was richtiger Sex ist. Du Träumer werd erwachsen.
Man fasst sich wirklich an den Kopf, wenn man deinen Text liest. Der ist aufdringlich, frauenfeindlich und sexuell abwertend! Er erfüllt wohl auch den Tatbestand einer Beleidigung. Ich könnte mir vorstellen, dass der Vater der Schülerin dich anzeigt. Und dass Du von der Schule verwiesen wirst, halte ich für voll gerechtfertigt.