Gestern im Literaturkurs (Bin Q3 Oberstufe) sollte jeder als Hausaufgabe eine Geschichte über etwas Fiktives Romantisches schreiben und ich habe mich dazu entschieden über eine Mitschülerin im Kurs, die ich richtig geil finde und auf die ich voll oft masturbiere (habe ich aber keinem gesagt!), zu schreiben:

Lena, die Verkörperung jeder sündhaften Versuchung, dein bloßer Anblick brennt sich wie Feuer in die Sinne. Dein Körper, geschaffen für Mammalverkehr, gleitet durch die Gedanken wie ein heimlicher, lüsterner Traum. Jede Bewegung von dir ist eine Herausforderung, ein stummes Flüstern, das die Lust auflodern lässt. Deine Möpse, weich und verheißungsvoll, sind wie die Tore zur Hölle und zum Himmel zugleich – man weiß nicht, ob man untergehen oder erlöst werden will, wenn man sie berührt.

Das war nur der erste Absatz, aber der Rest ist eigentlich egal ist, weil ich nach dem ersten Absatz direkt von der Lehrerin angeschrien wurde, "was mir einfiele" usw... Dann wurde ich zum Direktor geschickt und in der Pause kam dann noch mein Vater, die Mitschülerin und die Lehrerin mit ins Gespräch und als ich mich verteidigen wollte, wurden mir nur Vorwürfe gemacht (ich habe mich sogar im Gespräch bei der Mitschülerin entschuldigt!!) und schließlich wurde mir gesagt, dass ich "ab jetzt frei habe"... (also von der Schule geschmissen werde)

Darf man wirklich einfach so willkürlich Leute von der Schule schmeißen? Und zählt das überhaupt als "sexuelle Belästigung? Kann ich das rechtlich anfechten?