Firma aufgekauft. Wasgeschieht mit meiner Bestellung?
Hallo Leute
Folgende Situation: ich hab bei Firma A im onlineshop was bestellt und bezahlt. Nach zwei Wochen ohne Lieferung melde ich mich und bekomme bgesagt, dass Firma A von Firma B gekauft wurde und ich deshalb keinen Anspruch mehr an meine Bestellung hätte, zumindest könne ich diesen Anspruch nicht bei Firma B anmelden, sondern muesse mich an Firma A wenden.
Klingt fuer mich nach Unsinn. Aber hab ich recht?
Weiss wer weiter
Es handelt sich um die Firma Fun Factory Gmbh. Die ging nicht insolvent, zumindest nach meinem wissensstand. Der Typ mit dem ich per Mail verkehre vertritt die Firma Fund Factory germany Gmbh
hier ein link Marke FUN FACTORY erfolgreich verkauft | Presseportal
5 Antworten
Solange Firma A existiert, egal wem sie gehört, besteht auch Deine Geschäftsbeziehung zu ihr, und Deine Ansprüche bleiben gegen Firma A bestehen.
Für den Sonderfall, dass Firma A nicht einfach nur einen Wechsel in der Eigentümerstruktur hatte, sondern das Insolvenzferfahren eröffnet wurde, musst Du Deine Ansprüche beim Insolvenzverwalter geltend machen. Dann kommst Du auf eine Liste, und mit höchster Wahrscheinlichkeit erhältst Du nur einen kleinen Teil Deiner Vorauszahlung oder gar nichts zurück.
Deswegen: Vorauszahlungen vermeiden. Das gilt übrigens auch für Geschenkgutscheine, die nichts anderes als eine Vorauszahlung sind.
Marke FUN FACTORY erfolgreich verkauft | Presseportal es geht hierrum. Die Firma ging nicht insolvent soweit ich weiss
Es handelt sich um die Firma Fun Factory Gmbh. Die ging nicht insolvent, zumindest nach meinem wissensstand.
Diese war überschuldet, wie der Verkauf zustande kam ist zwar unbekannt, aber es sollte die PRoduktion eingestellt werden..
Wenn der Verkauf durch einen Insolvenzverwalter entstand, könnte durchaus die Bestellung Bestandteil der Insolvenzmasse sein.
das ist blödsinn, wenn die Firma verkauft wurde natürlich mit allen Verbindlichkeiten, es sei denn der Inso hat ausdrücklich zugestimmt (falls es eine insolvenz war). In dem Fall war das aber kein vorgang von 2 Wochen. ggf. auch Betrug im Spiel.
und in dem Fall dass der Inso das OK gegeben hätte (theoretisch) teilbereiche zu veräußern (z.b. den Shop mit Shopname) wäre ggf. auch der Inso mit drin... weil in der Konstellation käme mir das extrem spanisch vor.
Dann hast Du Anspruch aufSchadensersatz wegen Nichterfüllung und Rückgabe des Kaufpreises.
Du hast Recht. Wenn das Unternehmen übernommen wird, dann mit allen rechten und Pflichten, auch der Verpflichtung, Bestellungen auszuliefern.