Hallo zusammen,

mir fuhr einen hinten drauf. Schaden laut Gutachter, 11.260 EUR (Netto) - 13.399,40 EUR Brutto. Die Versicherung hat eine Firma gefunden, die für das Auto 5.950 EUR (brutto) zahlen würde (kostenlose Abholung).

Ich will das Auto selber nur teilweise reparieren lassen.

Mein Anwalt forderte von der Versicherung einen Betrag von:

13.399,40 EUR (brutto) - 5.950 EUR (brutto) ( Widerbeschaffungswert - Restwert )

Es ist klar, dass die Versicherung nur die fiktiven Netto-Reparaturkosten, zzgl. der nachgewiesenen MwSt. bezahlt.

Die Versicherung will so abrechnen:

11.260 EUR (netto) - 5.950 EUR (brutto) mit dem Verweis auf BGB §249 Abs. 2 S.2.

Aber, ist es auch in Ordnung, dass der Restwert, dann auch mit Brutto 5.950 EUR - anstatt 5.000 EUR (netto) angesetzt werden darf?

Mein Anwalt meinte, dass das so nicht geht. Wenn die Versicherung nur den Netto-Betrag bei den Reparaturkosten ansetzt (was wohl unstrittig sein dürfte), dann dürfte Sie auch beim Restwert (Angebot des Händlers nur den Nettowert ansetzen. Also, anstatt 5.950 EUR nur 5.000 EUR!

Mein Anwalt meinte, er muss diesbzgl. mit der Sachbearbeiterin der gegnerischen Versicherung mal sprechen. Seit Wochen hat er sich aber nicht mehr gemeldet? Da alles über den Anwalt läuft, weiss ich nicht, ob die Versicherung nun doch 950 EUR mehr erstattet hat.

Mich irritiert, dass der Anwalt mir zuerst Hoffnung macht, ich würde 950 EUR mehr erhalten und dann geht er auf Tauchstation. Er müsste dies ja aus dem stegreif wissen. Er macht das ja nicht zum ersten Mal.

Kann mir jemand bestätigen, dass die Vorgehensweise der Versicherung so tatsächlich in Ordnung ist?

Rein persönlich, kann ich nicht nachvollziehen, dass hier mal netto und dann brutto - zu meinem Nachteil rechtens sein soll. Schliesslich habe ich das Auto nicht verkauft, somit wurde auch keine MwSt. bezahlt!!! Oder irre ich mich da?