Darf die Hausverwaltung so handeln?

3 Antworten

Um eine a.o. ETV zu bitten - reicht nicht aus. Das wird die HV ignorieren. Ihr müsst Euch schon an das prozedre halten - sucht im Internet.

Schriftlich unter Nennung der Tagesordnungspunkte und mit Begründung!

Mind. 25 % nach Köpfen der ET müssen das unterschreiben.

Die Entlastung kann ein Problem sein - aber die Entlastung kann nur für das erteilt werden, was ALLEN Eigentümern bekannt war. Da ist die Rechtsprechung aber unterschiedlich.

Wenn die HV die a.o. ETV nicht einberuft - trotz Einhaltung aller Formalieren - so darf der Beiratsvorsitzende oder sein Vertreter zur ETV einladen.

An einem Fachanwalt für WEG-Recht kommt Ihr wohl nicht vorbei - spätestens, wenn Ihr vom Verwalter Geld haben wollt - was durchaus wahrscheinlich sein könnte.

Schaut mal in Euren Verwaltervertrag und die Verwaltervollmacht - sofern der Verwaltung nicht von den Beschränkungen des BGB 181 (Insich-Geschäft) befreit ist - darf er sowas sowieso überhaupt nicht machen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

GutenAbend2023 
Beitragsersteller
 17.08.2024, 13:23

Vom BGB 181 ist weder im Verwaltervertrag noch in der Vollmacht zu lesen

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Das dürfte korrekt sein.

Man kann Zählereinrichtungen wie Wasserzähler mieten oder kaufen.

Wenn man sie mietet, sorgt der Vermieter (in der Regel die Heizkostenfirma) dafür, dass sie geeicht und funktionstüchtig sind. Ist das nicht der Fall, wird der Zähler kostenfrei ausgetauscht.

Wenn man die Zähler kauft, muss man selbst für die Eichung und Funktionstüchtigkeit der Zähler sorgen. Ist einer Defekt, muss man einen neuen kaufen. Um das zu vermeiden darf bieten die Heizkostenfirmen einen Wartungsvertrag an.

Der Vorteil ist in der Regel der, dass man sich insgesamt bei gleicher Leistung etwas Geld spart, wenn man kauft und die Vorteile des Mietens mitnehmen will.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – ........

Sehr undurchsichtig, leider. In unserer WEG sind die Wasseruhren und Wärmemengenzähler angemietet. Ein Kauf wäre Unsinn, weil eh alles nach sechs Jahren wieder getauscht werden müßte.

Die Anfechtung einer Entlastung ist nur innerhalb von vier Wochen nach dieser möglich. Somit ist alles vor 2023 verloren.


chriskmuc  17.08.2024, 14:33

Mieten ist nur für die Vermieter von Interesse/Vorteil - da diese die Kosten dann auf die Mieter umlegen können. Der Kauf ist natürlich günstiger - da über die Laufzeit von 6 Jahren die summierte Miete natürlich (deutlich) höher ist, als der Kaufpreis. Lasst Euch beim nächsten Mal die zwei Preise vorab geben.

Die Entlastung bezieht sich in der Regel nur auf das, was zum Zeitpunkt der Entlastung bekannt war - es ist NICHT alles vor 2023 verloren!

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GutenAbend2023 
Beitragsersteller
 17.08.2024, 14:37
@chriskmuc

Mir ist bekannt, dass die Kosten für gemietete Geräte umgelegt werden dürfen

Hier geht es jedoch um gekaufte. Die die hv auf alle umlegt im Rahmen der BKA

Ist das rechtens?

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chriskmuc  17.08.2024, 18:08
@GutenAbend2023

M.E. nein - wenn die Geräte gekauft wurden, dann sind die Kosten des Kaufs im Jahr der verauslagten Kosten als Ausgabe "lfd. Instandhaltung" oder ähnlich in die Hausgeld-Einzelabrechnung der Eigentümer einzustellen. Diese Kosten können dann auch nicht auf die Mieter umgelegt werden.

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