Muss ich einen Wohnortwechsel bei den Behörden melden?
In Deutschland werden ständige und vorübergehende Aufenthalte von Personen im sogenannten Melderegister erfasst. Damit die Daten darin immer aktuell sind, müssen Sie sich gemäß dem Bundesmeldegesetz (BMG) nach einem Umzug beim zuständigen Bürgeramt bzw. Einwohnermeldeamt melden.
Schreibt der Gesetzgeber eine Ummeldefrist nach einem Umzug vor?
Ja, die Ummeldefrist bei einem Umzug beträgt bundeseinheitlich zwei Wochen.
Droht, wenn ich den Wohnsitz nicht umgemeldet habe, eine Strafe?
Eine Strafe für eine verspätete Ummeldung droht nicht, da es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Laut BMG müssen Personen, die sich nicht umgemeldet haben, ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro befürchten.
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/zu-spaet-umgemeldet/