Stimmt das?

3 Antworten

FAQ: Zu spät umgemeldet

Muss ich einen Wohnortwechsel bei den Behörden melden?

In Deutschland werden ständige und vorübergehende Aufenthalte von Personen im sogenannten Melderegister erfasst. Damit die Daten darin immer aktuell sind, müssen Sie sich gemäß dem Bundesmeldegesetz (BMG) nach einem Umzug beim zuständigen Bürgeramt bzw. Einwohnermeldeamt melden.

Schreibt der Gesetzgeber eine Ummeldefrist nach einem Umzug vor?

Ja, die Ummeldefrist bei einem Umzug beträgt bundeseinheitlich zwei Wochen.

Droht, wenn ich den Wohnsitz nicht umgemeldet habe, eine Strafe?

Eine Strafe für eine verspätete Ummeldung droht nicht, da es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Laut BMG müssen Personen, die sich nicht umgemeldet haben, ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro befürchten.

Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/zu-spaet-umgemeldet/

Woher ich das weiß:Recherche

anitari  05.09.2024, 16:51

In der Frage geht es, so verstehe ich das jedenfalls, um die Abmeldung unter der alten Anschrift.

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Skelaughdan  05.09.2024, 16:55
@anitari

Ah verstehe, in diesem Fall erfolgt die Abmeldung vom alten Wohnsitz eigentlich automatisch. Lediglich die Frist zur Ummeldung muss eingehalten werden.

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Skelaughdan  05.09.2024, 16:59
@anitari

Anmeldung/Umeldung beides umgangssprachliche Begriffe die in diesem Zusammenhang passend erscheinen

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HalloKitKat 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 16:39

Hä da steht eine strafe für verspätete ummeldung droht nicht und dann bußgeld in höhe von tausend euro. Das macht keinen sinn

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Skelaughdan  05.09.2024, 16:46
@HalloKitKat

In der Regel besteht eine Frist von 14 Tagen, danach liegt es im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters wie hoch das Bußgeld tatsächlich ausfällt oder ob überhaupt eines gefordert wird. Die Frist ist in diesem Zusammenhang aber nicht als eigentliche Frist zu verstehen, sondern ist bereits der verspätete Zeitraum.

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HalloKitKat 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 17:32
@Skelaughdan

Woher sollen sie wissen dass ich tatsächlich umgezogen bin wenn ich die adresse nicht ändere.

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Kommt drauf an was die Quelle sonst sagt.

Du hast eine Pflicht dich am neuen Wohnsitz umzumelden, aber eben keine, dich beim alten abzumelden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – KEIN Jurist, nur ein interessierter Laie

Nicht ganz.

Strafbar Nein - Bußgeld Ja.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.