Gibt es einen Unterschied wie lange sich der AG Zeit lassen darf mit dem Arbeitszeugnis wenn man selbst kündigt, bzw wenn man gekündigt wird?

1 Antwort

Ein Arbeitszeugnis muss innerhalb eines Jahres nach Verlassen des Unternehmens eingefordert werden. Es sei denn, es wurden andere Vereinbarungen getroffen. Dann ersetzt diese Vereinbarung die Frist für das Arbeitszeugnis nach Kündigung.

Weitere Informationen sowie mögliche Klauseln solltest du in deinem Arbeitsvertrag finden.


Biermaus4711 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 20:36

Du verwechselst hier AN mit AG.

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Skelaughdan  02.09.2024, 21:21
@Biermaus4711

Es gibt keinen Unterschied. Wird ein Arbeitszeugnis vom Arbeitnehmer nicht eingefordert, wird auch keines ausgestellt. Es besteht zwar ein gesetzlicher Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, dieses muss aber eingefordert werden.

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Biermaus4711 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 20:35

Wie kann man auch eine Frage nicht lesen. Voll am Thema vorbei.

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Biermaus4711 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 20:33

Du hast meine Frage nicht verstanden. Ich habe gefragt wann es dem Angestellten ausgestellt werden muss, wie lange sich der AG Zeit lassen kann mit Unterschied wer kündigt.

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