Beim Malen erwischt?

3 Antworten

Das Beschmieren von öffentlichem Eigentum, wie in diesem Fall dem Mülleimer, kann als Sachbeschädigung oder Vandalismus gewertet werden. Wenn der Zeuge (in diesem Fall der Autofahrer) die betroffene Person nicht kennt, ist eine Personenfeststellung leider nicht möglich. Laut Strafgesetzbuch kann Sachbeschädigung mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden (§ 303 StGB).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn er deinen Namen kennt, vielleicht. Aber du wirst dich ja nicht persönlich bei ihm vorgestellt haben. Ball flachhalten, da passiert wohl nix.

https://www.bussgeldkatalog.org/sachbeschaedigung/

Vorher müsste man jedoch noch deine Identität feststellen, ich denke wenn du gemeldet wirst, dann würde man daran scheitern.

Bist du minderjährig oder sogar U14 gelten meistens mildere Straffen respektiv deine Eltern werden in Verantwortung gezogen.