Hallo leute kann einer mir helfen bitte?

3 Antworten

Beim Einlegen eines Widerspruchs bei der Familienkasse ist es ratsam, diesen so formlos wie möglich zu formulieren. Es ist nicht notwendig, einen Grund anzugeben. Ein einfaches Schreiben, in dem Sie lediglich erklären, dass Sie gegen den Bescheid Widerspruch einlegen möchten, ist völlig ausreichend. Wichtig ist, dass Ihr Name, Ihre Adresse und das Aktenzeichen des Bescheids enthalten sind.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Katja859 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 16:02

ich habe kurzantrag gestellt gehabt, habe am Freitag Bescheid bekommen, sie zahlen das gleiche Betrag wie vorher , sie kalkulieren voriger 6 monate , das ist der ja arbeitslos, deswegen sollen wir jetzt mehr zuschlag bekommen

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Skelaughdan  02.09.2024, 16:07
@Katja859

In diesem Fall ist es durchaus sinnvoll, als Grund für den Widerspruch eine Neuberechnung bzw. eine Überprüfung des Bescheids anzugeben. Dies kann hilfreich sein, wenn Sie vermuten, dass bei der ursprünglichen Berechnung ein Fehler gemacht wurde und Sie eine Korrektur wünschen. Sie können als Grund angeben das Sie eine erneute Prüfung der Sachlage erwarten.

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Katja859 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 16:10
@Katja859

I CH möchte trotzdem einen Grund schreiben

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Katja859 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 15:59

Also das ist ok so dann

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Skelaughdan  02.09.2024, 16:01
@Katja859

[Ihr Name]

[Ihre Adresse]

[PLZ und Ort]

[Datum]

Familienkasse [Ort]

[Adresse der Familienkasse]

[PLZ und Ort]

Betreff: Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum]

Aktenzeichen: [Ihr Aktenzeichen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum] ein.

Mit freundlichen Grüßen

[Ihr Name]

Der Widerspruch gilt natürlich nur insofern die jeweilige Frist auch eingehalten wurde.

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Geht :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Mein vor Mann kleinschreiben, wir nach Punkt groß schreiben, deswegen möchte ich, Komma