Job zum 14.10. Wie laufen die letzten jobcenter Zahlungen ab?

5 Antworten

Du solltest auf jeden Fall zeitnah einen schriftlichen formlosen Antrag auf ein zinsloses Darlehen zur Überbrückung stellen, wenn die Zahlung für Oktober nicht zu 100 % geklärt ist.

Am besten gleich für Oktober und November, wenn der Antrag bewilligt wird, was im Normalfall kein Problem sein sollte, kannst Du dir sicher sein das Du noch Leistungen bekommst.

Für den Oktober müsstest Du nach dem Zuflussprinzip von den Leistungen nichts ans Jobcenter erstatten, weil Du den anteiligen Lohn für Oktober erst im November aufs Konto bekommst, musst Du dann natürlich entsprechend durch einen Kontoauszug in Kopie nachweisen.

Das dann auch für den November, da wird dann der anteilige Lohn nach Berücksichtigung von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll vom Nettoeinkommen theoretisch in Abzug gebracht.

Was dann vom Nettoeinkommen übrig bleibt wäre das voraussichtliche anrechenbare Nettoeinkommen, welches auf die Leistungen für November angerechnet würde.

Das anrechenbare Nettoeinkommen wäre dann ans Jobcenter zu erstatten, max.natürlich das was Du für den November vom Jobcenter erhalten würdest.

Auf schriftlichen formlosen Antrag wäre im Regelfall dann auch eine Ratenzahlung möglich.

Schau dir mal die Frage zu meiner letzen Antwort an. Ich habe es auch nicht gewusst. Es kommt darauf an, wann du dein Gehalt bekommst, da das Zuflussprinzip zählt, anders als beim ALG1.

Das Ende der jeweiligen Leistungen kannst du dem jeweiligen Bescheid entnehmen. Endet deine Arbeitslosigkeit zum 14.10 werden dir auch nur bis zu diesem Zeitraum Leistungen zur Verfügung gestellt. Deine Leistungsbedürftigkeit endet somit zum 14.10. Alle Leistungen die du darüber hinaus erhältst, müssen zurückgezahlt werden.


Agamemnon712  03.09.2024, 05:44

Die Antwort bezieht sich auf Arbeitslosengeld und ist sofern falsch.

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Anna5050  02.09.2024, 17:50

Das stimmt so nicht ganz. Habe ich auch gerade erst gelernt.

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Skelaughdan  02.09.2024, 17:51
@Anna5050

Stimmt! Vielen Dank fürs aufklären, das habe ich tatsächlich vergessen.

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Hans60008 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 17:47

Also quasi anteilig, ok

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Ob Du für Oktober bzw. für November noch Geld bekommst, kann hier niemand sagen.

Falls Ja, wird das Arbeitsentgelt für Oktober nachträglich auf Bürgergeld angerechnet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Wenn Dein Geld lt. Arbeitsvertrag erst im Folgemonat kommt, dann werden die Leistungen ab November evtl. erstmal vorläufig eingestellt und der Zufluss des ersten Einkommens abgewartet.

Wenn Du dann Deine Verdienstabrechnung sowie den Zufluss nachgewiesen hast, wird das Jobcenter ermitteln ob Dir für den November anteilige Leistungen zustehen.

Sofern Dein Brutto mehr als 330 Euro über Deinem Bedarf liegt (Regelleistung+Miete) rechne aber damit dass Dir ab Dezember keine Leistungen zustehen.

Es gibt natürlich noch weitere Absetzungen Du Du angeben kannst (Unterhaltsverpflichtungen und Ausgaben die mit der Erzielung des Einkommes verbunden sind). Diese müsstest Du dann auch einreichen.

Ich hoffe dass war soweit verständlich.

Wenn Du willst kannst Du auch einen Brutto/Netto Rechner aus dem Internet nutzen um Dein ungefähres Nettoeinkommen zu ermitteln. Es gibt auch einen Bürgergeld Einkommensrechner wo Du das anrechenbare Einkommen anhand des zuvor errechneten Einkommen als Grundlage nehmen kannst. So erhält Du wenigstens etwas Planungssicherheit.

Woher ich das weiß:Recherche