Ich kann dich gut verstehen, ich hatte bei Lidl vor einigen Jahren auch einmal ein Vorstellungsgespräch, das grauenhaft war. Die Gebietsleiterin, bei der das stattfand, redete auch über ihre Angestellten sehr abschätzig - dann wollte die mit mir irgendwelche Rollenspiele machen usw..... Ich habe das Gespräch dann nach ner viertel Stunde von meiner Seite beendet und bin einfach aufgestanden.

Vertragstreu solltest du schon bleiben - wenn du schnell raus willst, kannst du evtl. einen Aufhebungsvertrag in Erwägung ziehen..... Aber hilfsweise kündigen solltest du auch so - allerdings beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB in der Probezeit nur zwei Wochen.

...zur Antwort

Mieterin 1: Wenn bereits gekündigt, dann Räumungsklage. Was anderes bringt nichts. Was heißt, sie hat vom Gericht eine zweite Chance bekommen? Habt ihr einen Vergleich geschlossen? Wenn ja, dann ist dieser bindend.

Mieter 2: Außerordentliche (fristlose) Kündigung wegen den Beleidigungen, hilfsweise zusätzlich ordentlich kündigen. Beleidigungen sind eine Pflichtverletzung des Mietverhältnisses, dazu gibt es auch schon Urteile.

...zur Antwort

Wieso fährst du da extra hin? Wenn die was wollen, werden die sich schon wieder melden.....

...zur Antwort

BGH-Urteil I ZR 86/15: Anschlussinhaber sind nicht verantwortlich für das Handeln anderer erwachsener Personen. Jeder Erwachsene muss selbst wissen, was man darf und was nicht - du bist auch nicht zur Überwachung anderer Personen verpflichtet. Teile der Kanzlei einfach mit, dass du das nicht gewesen bist und dass der Anschluss durch mehrere Personen genutzt wird - ohne weitere Angaben zum Verursacher. Den Beweis, wer es war, müssen die schon selbst führen.

...zur Antwort

Hallo, hast du sie von privat gekauft? Wenn ja, muss auch der Privatverkäufer im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung haften, es sei denn, dass die Haftung ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Schau also zuerst einmal in deinen Vertrag - wenn kein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde, ist der Verkäufer in der Bütt.....

...zur Antwort

Klingt nach Batterie. Benutzt du bei diesen Temperaturen noch den E-Starter?

...zur Antwort
Ableser für Heizung kommen vieeeeel eher, muß ich mich zum 3 stündigen Sammeltermin nötigen lassen?

​Hallo,-

nach rechtzeitiger Ankündigung ( 11:50 bis 12:15 ) war ich um 2 Minuten ( 11:52 ) zu spät im Mietshaus ( 8 Parteien ) zum Ablesen. Auf dem Weg dorthin hatte ich gut 100 Meter freie Sicht zum Hauseingang. Angekommen stellte ich fest ( Briefkasten ), dass die 2 Ableser schon weg waren und in meinem Briefkasten das große Ankündigungsplaket gefaltet lag. Bei 4 Parteien konnte abgelesen werden ! @@@ Wie geht das denn in nur 2 Minuten inkl. das Haus verlassen und zusätzliches Anbringen eines Zettels mit Sammeltermin zwischen Tür und Angel ? @@@ Sofort rief ich an und mir wurde mitgeteilt, dass man gerade beim Italiener sei ( Restaurant ) und man gleich vorbei kommen würde. Unmittelbar danach klingelte ich beim Nachbarn im Erdgeschoss ( Projektleiter des Vermieters ), welcher mir bestätigte das die Ableser schon viel viel eher da waren und für das Haus keinen Generalschlüssel hätten. Also bin ich zum Restaurant ( 20 Meter entfernt an der Ecke ) und da waren die Ableser gerade beim Pizza essen. Später wurde mir von der Geschäftsführerin des Lokals bestätigt, dass die Ableser schon gegen 1/2 12 im Lokal gesessen sind ( kann an Hand der elektronischen Kasse auch bewiesen werden ). Das Lokal macht erst um 11 Uhr auf und es waren gerade einmal inkl. der Ableser 4 Gäste im Lokal. Habe dann gewartet bis 12:15 und bin dann in mein Geschäft zurück. Um 12:26 kam der Anruf eines der Ableser und dieser beschwerte sich, beschimpfte mich und auf genauer Anfrage von mir teilte dieser mir folgendes mit: wenn wir schon nur 1x im Jahr zur Ablesung kommen dann kann man vom Mieter erwarten, dass dieser 20 Minuten vor dem Ablesetermin zu Hause ist !!! Diese Aussage belegt eindeutig die Aussage der Geschäftsführerin des Lokals, dass die beiden Ableser um 11.50 gar kein 2.Mal in oder am Hause waren, geklingelt wurde um 11:50 bei keinem Mieter und zufällig aus dem Haus kam auch niemand. Dies belegt also, dass diese die Zettel mit dem Sammeltermin bei 4 Parteien vorher schon anbrachten und sich dachten, wenn jemand doch noch kommt, müssen diese warten denn wir sind ja zu zweit. Ich war alleine,- aber ich kenne alle in der Gegend bestens und kann somit einigen vertrauen und die stehen auch zu ihren Aussagen !!! Hauptfirma habe ich am selben Tag per Einschreiben davon unterrichtet. Der 2. Termin ist an einem Nachmittag im Zeitraum von 3 Stunden. Da ist auch mein Geschäft geöffnet und ich müsste mein Geschäft für fast 4 Stunden schliessen !. Welche Rechte habe ich ? Herzlichen Dank im Voraus !!!

...zum Beitrag

Was regst du dich denn so auf? Fahr erstmal runter! Sollen die Ableser halt ein anderes Mal wiederkommen - du warst zur angekündigten Zeit da und mehr kannst du nicht tun. That's it. Ich würde mir da nicht eine Sekunde lang den Kopf zerbrechen.

...zur Antwort

Ich finde, dass nichts dagegen spricht, zu sagen, dass man den Grund nicht nennen möchte. Wenn man das höflich sagt, hat dafür auch jeder Verständnis. Du musst dich doch nicht rechtfertigen. Und bevor man rumlügt und sich dann vllt noch in Widersprüche verwickelt..... ;)

...zur Antwort

Eine Kündigung ist eine einseitige zugangsbedürftige WIllenserklärung. Bestreitest du den Zugang und kann Klarna diesen nicht beweisen, gibt es folglich keine wirksame Kündigung.

Mit dem Inkassoladen würde ich an deiner Stelle gar nicht kommunizieren. Dein Vertragspartner ist Klarna und niemand anders. Inkassounternehmen drohen gern und viel und versuchen dich zu einer Unterschrift bzgl. einer Ratenzahlungsvereinbarung zu bringen. Unterschreibst du, erkennst du die gesamten Forderungen - also auch die des Inkassounternehmens - an. Das solltest du in keinem Fall tun, sondern direkt an Klarna zahlen.

...zur Antwort

Du hast das richtige Wort schon verwandt. Kindergarten.

Aber bleiben wir mal bei der Sache. Stehen beide Partner im Mietvertrag, sind auch beide für die Miete verantwortlich. Entsprechend kann er entweder dort (mit) wohnen oder, wenn sie das nicht mehr will und er auszieht, sie allein die Miete zahlen. Haftbar bleibt er trotzdem ggü dem Vermieter, z. B. wenn sie die Miete an den Vermieter nicht zahlt. Er allein kann den Mietvertrag aber auch nicht kündigen, das können nur beide gemeinsam, da sollte mal das Gespräch mit dem Vermieter gesucht werden, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.

...zur Antwort
  1. Stuttgart und Umgebung. Absolute Katastrophe, kaum Wohnraum vorhanden
  2. Junges Alter = ungern gesehen (vor allem: kommen da noch Kinder?! -> will kein Vermieter)
  3. 2.800 EUR netto zu zweit = nicht viel (vor allem im Verhältnis zu Stuttgarter Mieten)

Schaut euch eher im etwas weiteren Umland um, da müsst ihr zwar pendeln, habt aber erstmal was. Vor dort aus kann man dann sicher immernoch was finden, wenn man keinen Zeitdruck hat.

...zur Antwort

Der Versender ist dafür verantwortlich, dass die Ware bei dir ankommt. Das muss er ggf. auch beweisen. Überweisen musst du nichts, wenn du die Ware nicht bekommen hast. So eine patzige Antwort von einem Unternehmen zeugt zudem nicht gerade von Seriosität. Hast du denn keine Sendungsnummer? Eigentlich müsste der Absender einfach nur einen Nachforschungsantrag bei der Post stellen und dann kann er im Falle des Verlustes der Sendung seinen Schaden dort auch geltend machen.

Ne Anzeige kannst du dir sparen - die Ware wurde ja offenbar versendet.

...zur Antwort

Jede Waschmaschine vibriert. Dass man die Trommel bewegen kann, ist auch nicht ungewöhnlich. Wenn sie jedoch zu sehr vibriert, steht sie nicht gerade. Du musst unten die drehbaren Füße so einstellen, dass die Maschine völlig eben steht. Wasserwaage oben drauf, einmal für quer und einmal für längs und dann so lange die Füße drehen, bis sie völlig waagerecht steht. Dann vibriert sie auch nicht mehr so stark.

...zur Antwort

Was ist denn das für eine windige Nummer?! Habt ihr denn überhaupt schon einen schriftlichen Kaufvertrag gemacht? Darauf würde ich erstmal bestehen. Und bevor die Kohle nicht auf deinem Konto ist, braucht der "Kumpel" des Käufers auch nix bei dir abholen - es sei denn er zahlt bar vor Ort und hat einen gültigen Ausweis dabei. Sei nicht blauäugig und lass sich nicht veralbern.

...zur Antwort
BesterFreund ist intim mit mir geworden was nun?

Hi zusammen meine Geschichte ist nicht gerade schön,um ehrlich zu sein finde ich sie im nachhinein ziemlich ekelig 😷 .Alles begann gestern,mein bester Freund war bei mir und wir haben eine serie geguckt wie immer .Es ist auch nichts ungewöhnliches dabei aber bei den letzten treffen hat er sich anders verhalten irgendwie steif.und wenn ich bei im angelehnt auf seiner schulter oder brust lag nahm er immer meine hand.Ich hatte dagegen eigentlich nichts ich fand es irgendwie auch ganz schön von jemanden im arm gehalten zu werden und irgendwann ist er angefangen mir durchs haar zu streicheln.Ich tat es ihm gleich und bei den ersten treffen blieb es auch nur dabei.vor 2 wochen kam er dann wieder zu mir und das was ich eben beschrieben habe passierte wieder ,ich bin dabei leicht eingenickt und als ich wieder aufwachte hatte er seine eine hand unter mein shirt gesteckt und erdrückte dabei leicht meine brust wobei er sogar unter den bh glitt .Ich wusste erst gar nicht wie ich darauf reagieren sollund stellte mich wieder schlafend ,seine andere hand lag auf meinem po . Dann ist mir das allerdings doch zu viel geworden und ich hab ihn nach hause geschickt und gestern haben wir uns dann das erste mal nach der Aktion wiedergesehen . Ich hatte ein kleid an mit strumpfhose ,da meine Eltern Arbeitskollegen eingeladen hatten .Als er kam sind wir hoch und haben uns wie immer aufs sofa zum serien gucken verschanzt.ich lag wieder an seiner brust bis er sich auf einmal so hingesetzt hat das ich genau vor seinem s...... lag ,ich war nur total verdattert .Er ist dann angefangen meine brüste durch mein kleid zu massieren und er tat es diesmal vordernder . Ich hab dann meine hand auf die gelegt,die meine brust massierte und ich gab versucht sie wegzuziehen allerdings hat er dann meine hand genommen und sie auf seinen schritt gelegt und sie auch dann dagegen gedrückt.Ich war volkommen perplex .seine zweite bat dann mein kleid von hinten hochgehoben und sich auf meinen arach gelegt und ich hab sofort meine 2 hand genommen,also nicht die die er festhielt,und hab seine hand da weggenommen und mich wieder bedekt .da ich seine hand nur weggeschoben habe landete sie auf meinem bauch.Und dan ging auf einmal alles so schnell er hat mein kleid hochgezogen un mich durch meine strumpfhose und meinen slip massiert und zwar ziemlich doll .ich war total geschokt und versuchte sofort seine hand wegzuziehen aber er war stärker als ich un d so blieb seine hand wo sie war.zu allem überfluss stöhnte ich dabei und wurde feucht was ihn noch mehr anspornte und er wurde schneller und doller.aber ich wollte das nicht ! Ich wollte es wirklich nicht ich versucht es ihm zu sagen aber meine stimme war wir weggeblasen.zu allem überfluss küsste er mich dann auch noch wobei es aber nur ein flüchtiger kuss war.nun war das alles noch unangenemer und irgendwie schafte ich es dann ihn von mir loszukriegen .später fragte er dann wie es war und ich hab ihn ohne worte rausgeschmissen.was soll ich jetzt tun?

...zum Beitrag

Sei mir nicht böse, aber warum beschwerst du dich, wenn du zum einen nichts sagst und auch noch alles geschehen lässt? Wenn man zudem jedes Mal vor dem TV Arm in Arm liegt - insbesondere auch wieder nachdem er letztes Mal schon zudringlicher wurde - brauchst du dich wirklich nicht wundern. Sag ihm halt einfach bevor es wieder dazu kommt, dass du das nicht möchtest, und schon ist alles geregelt.

...zur Antwort

Sicher kannst du die Annahme der Sendungen verweigern, die du nicht mehr möchtest. Allerdings ist eine Annahmeverweigerung noch kein Widerruf - den musst du ausdrücklich (und am besten schriftlich) gegenüber Snipes erklären.

...zur Antwort

Ist das nicht ein bisschen allgemein gehalten? Womit verstößt du wogegen genau? Das muss da ja erläutert un begründet sein.....

...zur Antwort

Ob die Verkäuferin das tut, ist letztlich ihre Sache. Sie ist nur verpflichtet, dir das zu liefern, was du bei ihr bestellt hast. Fordere sie auf, dir die Bestellung zukommen zu lassen und wenn sie das nicht macht, erkläre den Rücktritt vom Kaufvertrag.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.