Hallo zusammen,
wir hatten eben eine interessante Diskussion, vllt. kann ja jemand Licht ins Dunkel bringen.
Fall: Ein Unternehmen importiert eine Maschine aus der Schweiz (Drittland) nach Deutschland um diese zu reparieren. Danach soll diese wieder an den Besitzer in der Schweiz zurückgeschickt werden. Zollwert bei der Einfuhr nach Deutschland 4.000 EUR. Für die Reparatur fallen 3.000 EUR an.
Frage 1: Wie sieht die Rechnung an den Kunden aus? Ich habe ja die Maschine und die Dienstleistung. Gemischte Rechnung oder zwei Rechnungen? Proformarechnung für die Maschine mit 0 EUR und Zollwert (7.000 EUR) oder beides gemischt auf eine Rechnung?
Frage 2: Wie sieht die Zollanmeldung aus? Eine Dienstleistung kann ich ja nicht anmelden. Also Warenwert 0 EUR und Statistischer Wert 7.000 EUR? Oder anders?
Danke schonmal für Anregungen.