Welche Grundsicherung schwebt Dir vor?

Das für Erwerbsfähige? Das wäre das Bürgergeld nach dem SGB II. --> Antrag beim Jobcenter

Für nicht Erwerbsfähige wäre das Sozialhilfe nach den SGB XII. --> Antrag beim Sozialamt.

Aktuell gilt bei Bürgergeld innerhalb einer Karenzzeit von 12 Monaten ein Freibetrag I.H.v. 40.000 Euro. Nach einem Jahr 15.000 Euro. Mitglieder innerhalb Deiner Bedarfsgemeinschaft (Mutter, Vater, Frau oder Kind) also die vorgenannten Personen die mit Dir in der gleichen Wohnung leben haben von Anfang nur jeweils einen Freibetrag in Höhe von jeweils 15.000 Euro.

Bist Du hauptberuflich Selbständig tätig und zahlst Du nicht an die gesetzliche Rentenversicherung, dann könnten Dir weitere Freibeträge für jedes Jahr der Selbständigkeit zustehen.

Siehe auch fachliche Weisungen § 12 SGB II. Gibt's als PDF im Internet.

Beim SGB XII weiß ich nicht so genau Bescheid, ich erinnere mich aber an einen Freibetrag in Höhe von 10.000 Euro.

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Arbeitsagentur Leihfirmen jobs ablehnen mit welchem Grund?

Hallo leute,

bin jetzt seit einer woche arbeitslos gemeldet und fange im Oktober ein Vollzeitstudium an. Nun das Problem direkt ein Termin gemacht bei der Agentur für Arbeit: Die haben meine daten aufgenommen,meinten dann ich brauche eine Arbeitsbescheinigung vom alten Arbeitgeber, nach aufwendigem hin und her vermutlich geklärt? ich habe nix bekommen aber laut Personaler soll die Agentur was bekommen haben. Direkt nach der E-mail vom Personaler am gleichen Tag noch eine Stelle vermittelt bekommen zumindest laut datum des Briefs den ich bekommen habe bei einer Leihfirma🫠. Nun möchte ich zu 100% in keiner Leihfirma arbeiten oft genug im Bekanntenkreis nur Negatives gehört. Kann ich die stelle ablehnen?Aber ich habe ja online angegeben das ich mich bemühe darum eine stelle zu bekommen und Ich habe halt noch ein Termin nächsten Monat wo ich meine Berufliche Situation aktuell bespreche mit einem von der Agentur, also da kommt erst noch das richtige Gespräch dazu. Wie seht ihr das Ich habe bisher nur diesen einen Jobvorschlag und die schlagen mir auch nur Müll vor bzw. beim alten Arbeitgeber hatte ich aufgrund von Vorkenntnissen und etwas können ein gutes Gehalt, ich gehe sehr stark davon aus keiner wird mir das zahlen können, den die mir vorschlagen. Da gab es doch etwas mit 80% in den ersten 3monaten. Wie gesagt will nur in den 3monaten Geld verdienen, scheue mich halt nicht vor arbeit aber vor Ausbeutung sprich schlecht bezahlter Arbeit. Ich schaue aktuell zwar selber hier und da nach stellen aber habe kein auto und die nächste große Industriestadt(Arbeitsstadt passend zu meinem Berufsprofil wäre mit dem Bus 40min weit weg). Was muss ich beachten muss ich mich jetzt zwingend überall bewerben oder kann ich den Termin noch abwarten um meine Berufliche Situation nochmal zu besprechen bevor ich direkt auf den Markt geklatscht werde ohne richtig befragt zu werden.

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Bewirb Dich doch dann im Fastfoodbereich..Du muss sowieso arbeiten wenn Du Student bist. O

Grundsätzlich musst Du Dich auf die Stellen die Dir vorgeschlagen wurden auch bewerben. Ablehnen darfst Du nur aus gutem Grund.

-Fahrweg, Krankheit usw.

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Überlege Dir nicht was Deine Eltern für Dich tun können, frag Dich was Du für Deine Eltern tun kannst. Abwaschen, Wäsche waschen/Aufhängen, beim Kochen helfen usw.

Ansonsten kommt es auch auf Dein Alter an. Ferienwohnung, bezahltes Praktikum.

Vielleicht eine Mischung aus Beidem?

Musst Du aber auch durchziehen sonst ist das Teil wieder weg.

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Es gibt eine Anlage VE (Versorgungs- und Einstehensgemeinschaft). Habt Ihr diese Anlage ausgefüllt und abgegeben.

Was könnte noch vorliegen, damit die von einer BG ausgehen. Was steht hierzu im Bewilligungsbescheid Deines Mitbewohners?

Existieren Kontoauszüge woraus erkennbar ist dass ihr euch Geld hin und herschiebt (über das vertragliche hinaus?). Habt ihr jeweils Zugriff auf das Konto des Anderen?

Versuche chronologisch einzuordnen wann Du was dem Jobcenter mitgeteilt hast und wann die Prüfung erfolgte. Ansonsten Widerspruch und eine Beschwerde einlegen. Immer begründen warum Dich die Bescheide in Deinen persönlichen und rechtlichen Verhältnissen verletzt.

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Also Deinem und den anderen Posts hier kann ich entnehmen ich, dass Du unter 25 bist und mit Deinem Freund zusammen lebst. Ist das so richtig?

Sollte dem so sein bildest Du mit Deinem Freund eine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des §7 SGB II.

Ferner entnehme ich dem Ganzen, dass Du bis zum 31.07. in einem Arbeitsverhältnis standst, im August arbeitslos bist und ab September eine Ausbildung beginnst.

Dein Problem ist also der August, wo Du Dir Sorgen um Deine KV machst.

Zum Alg1: Du hast ja schon Alg1 beantragt. Folge einfach dem Arbeitsamt und bringe denen die Unterlagen welche für eine Bearbeitung benötigt werden.

Sonstiges: Beantrage mit Deinem Freund zusätzlich Bürgergeld. Als 2 Personen Bedarfgemeinschaft stehen Dir dem Grunde nach die Regelleistung nach dem SGB II, etwaige Mehrbedarfe, die Hälfte der Miete (die andere Hälfte gehört zum Bedarf Deines Freundes).

Die Aussage, dass Dir als Alg1 Bezieherin kein Bürgergeld zusteht ist falsch! Das Bürgergeld würde unter Anrechnung des Alg1 geprüft. Gib dem Jobcenter bitte bekannt, dass Du Alg1 beantragt hast.

Da Du noch nicht im August bist empfehle ich Dir jetzt noch Deinen Antrag stellen, da in den Jobcenter manchmal mit längerer Wartezeit zu rechnen ist. Für einen Antrag ab August bist Du auf jeden Fall noch in der Frist!

Lass Dich nicht durch die großen Aufforderungsschreiben erschrecken und gib alle relevanten Unterlagen dort auch ab. Die wollen auch den Alg1 Bescheid sowie alle aktuellen Einkommensunterlagen Deines Freundes sehen.

Keinen Anspruch auf Bürgergeld haben Du und Dein Freund nicht, wenn euer gemeinsames bereinigtes Einkommen (nach Abzug der Freibeträge nach §11b SGB II) höher ist als der Bedarf nach dem SGB II.

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Du solltest nun zum Arbeitsamt gehen und Arbeitslosengeld beantragen. I.d.R. erhälst Du dort auch einen Negativbescheid wenn Dir kein Arbeitslosgeld 1 zusteht.

Darf ich fragen wie alt Du bist (unter 25) und ob Du bei Deinen Eltern wohnst? Wenn dem so ist und Deine Eltern wenig Einkommen haben, würde ich auch einen Antrag auf Bürgergeld stellen.

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Bürgergeld und alle anderen nicht aus Versicherungen finanzierten Transferleistungen werden aus Steuermitteln finanziert.

Wenn Du in einem Land leben möchtest, was Dich auffängt wenn es Dir schlecht geht, dann musst Du auch bitte etwas dafür tun.

Sei froh, es gibt Länder da gibt es sowas nicht. Also arbeite bitte!

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Es kommt darauf an was Du gearbeitet hast und ob Du Alg1 Versicherung abgeführt hast.

Es gibt Maßnahmen die Dich aus dem Bürgergeldbezug befördern aber da Du hast mangels Zahlung in die Alg1 Versicherung eben keinen Anspruch.

Faustregel: Hast Du Alg1 Versicherung gezahlt (schaue mal bitte auf Deine Verdienstabrechnung) und wie hier schon beschrieben über eine gewisse Zeit, dann hast Du auch einen Anspruch erworben.

Beachte bitte, dass Du Dich immer bei der Agentur meldest sobald Du einer baldigen Arbeitslosigkeit bewusst wirst. Ansonsten können Dir Sperren drohen.

Beantrage sicherheitshalber immer gleich Bürgergeld im Jobcenter. Manchmal zieht sich die Bearbeitung. Die Jobcenter holen sich das Geld dann intern von der Agentur zurück.

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Wenn Du bei Deinen Eltern lebst und unter 25 bist hättest Du dem Grunde nach einen Anspruch auf Bürgergeld. Jedoch würde Dein Ausbildungsgehalt angerechnet werden. Schau mal die fachlichen Hinweise zum §7 SGB II durch und suche unten bei den Tabellen Deine Ausbildung. Weiter rechts steht dann ob oder ob nicht ein Anspruch für Dich besteht

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Wir werden niemals soweit kommen. Sofern man uns nicht umerzieht, werden wir uns selbst zerstören.

Ich habe viel mehr geschrieben und es hinterher wieder gelöscht weil meine eigentliche Antwort zu düster geworden wäre. Um es kurz zu sagen. Ich sehe keine Hoffnung für die Menschheit.

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Wo haben wir bitte schon gesucht? Unsere Schritte auf dem Mond beschränken sich auf wenige Meter. Die Mondkolonie ist seit Jahrzehnten erst um 2030 anvisiert. Erst dann wird einiges deutlicher werden. Der Mond hat wesentlich mehr Beweise als wir auf der Erde. Die Menschheit verarscht aber lieber gegenseitig als in die Zukunft zu gehen. Daher brauchen wir uns mache Fragen zu Lebzeiten leider nicht mehr stellen.

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Du hast das sehr gut gemacht. Sie ist vergeben und Du hast ihr gezeigt, dass Du deswegen nicht interessiert bist. Jetzt bist Du noch interessanter für sie. Sie wird es bald wieder versuchen.

Du kannst entweder so weitermachen oder sie vor die Wahl stellen.

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Versuche es über Google Chrome. Dort versuchst Du Dich anzumelden. Da ist auch eine Option für "Passwort vergessen". Drück da rauf und Folge den Instruktionen.

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