Ausbildung bald fertig bürgergeld?

4 Antworten

Mit was für einer Ausbildung bist Du bald fertig, bist Du danach arbeitslos und hast Anspruch auf ALG - 1 von der Agentur für Arbeit ?

Unter 25 Jahren gehörst du zur BG - Bedarfsgemeinschaft deiner Mutter, wenn Du deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kannst.

Hast Du aber Einkommen, auch wenn es nur ALG - 1 wäre, würde das natürlich entsprechend der SGB - ll Verordnungen mindernd auf deinen Bedarf angerechnet.

Könntest Du deinen Bedarf also selbst mit deinem anrechenbarem ALG - 1 nicht decken, würde deine Mutter für dich noch eine entsprechende Aufstockung erhalten.

Müsstest dann anteilig für Warmmiete, Haushaltsstrom, Essen usw.selber an deine Mutter zahlen.


halil38 
Beitragsersteller
 30.06.2024, 00:41

ja ich lebe noch bei mutter bin 22 und habe bald ausbildung beendet am dienstag halt und sie ist arbeitslos kriegt sie dann noch geld oder net nicht für mich ich kriege ja volle lohn

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isomatte  30.06.2024, 03:51
@halil38

Also bist Du nach der bestandenen Ausbildung nicht arbeitslos, sondern verdienst normales Erwerbseinkommen ?

Dann müsste man wissen wie hoch das Bruttoeinkommen ist, ob Du mit deiner Mutter alleine lebst, was sie für die Warmmiete zahlen muss und was für den Abschlag für normalen Haushaltsstrom !

Es werden dann aus deinem Bruttoeinkommen Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll berechnet, diese werden dann theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen, also von dem, was Du dann aufs Konto bekommst.

Das ist dann dein voraussichtliches anrechenbares Nettoeinkommen und ist das gleich oder höher als dein Bedarf im Haushalt deiner Mutter, dann kannst Du deinen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken.

Dann fällst Du auch als Kind unter 25 Jahren aus der BG - Bedarfsgemeinschaft deiner Mutter raus, sie bekäme dann für dich keine Leistungen mehr vom Jobcenter.

Also nicht nur dein Regelbedarf für den Lebensunterhalt würde dann entfallen, sondern auch dein Kopfanteil von der Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom.

Du müsstest dann entsprechend deine Kopfanteile für Warmmiete und Haushaltsstrom selber an deine Mutter zahlen und mit ihr ein angemessenes Kostgeld für Verpflegung und Versorgung vereinbaren, wenn Du das nicht selber übernehmen würdest.

Deshalb müsste man auch das Bruttoeinkommen usw.kennen, damit man deinen Bedarf bei deiner Mutter berechnen kann und was vom Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll an anrechenbarem Nettoeinkommen bleiben würde.

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Wenn Du bei Deinen Eltern lebst und unter 25 bist hättest Du dem Grunde nach einen Anspruch auf Bürgergeld. Jedoch würde Dein Ausbildungsgehalt angerechnet werden. Schau mal die fachlichen Hinweise zum §7 SGB II durch und suche unten bei den Tabellen Deine Ausbildung. Weiter rechts steht dann ob oder ob nicht ein Anspruch für Dich besteht


Wenn Du nach der Ausbildung arbeitest, dann fällt Dein Mietanteil weg. Aber das sollte ja kein Problem sein. Den kannst Du ja dann von Deinem Einkommen an Deine Mutter zahlen

In Ausbildung hat sie bis zu einem Betrag, den du verdienst, dein Kindergeld bekommen. Bürgergeld wird dir ausgezahlt, wenn es notwendig ist.