Wird Bürgergeld angerechnet?
Hab mich für den Monat August arbeitslos gemeldet , damit ich bis zu der Ausbildung Bürgergeld erhalte , da mein Vertrag nur bis zum 31.07 geht und die Ausbildung im September anfängt . man muss sich ja immer arbeitslos melden damit die Sozialversicherung bezahlt wird . Hab da angerufen der Typ meint dann dass es den Personen angerechnet wird bei den ich gemeldet bin stimmt das ? Bin auch unter 25 für mich ist das Jugend Job Center zuständig. Hab’s auch nicht ganz genau verstanden der meinte meinen Freund wird das angerechnet wenn ich bei ihm leben würde der arbeitet im öffentlichen Dienst .
2 Antworten
Nein, es ist genau anders herum. Wenn du mit deinem Freund zusammen lebst, wird sein Gehalt angerechnet. Verdient er so viel, dass die Summe den dir zustehenden Satz übersteigt, bekommst du nichts und er muss für euch beide aufkommen. Verdient er weniger, kriegst du vielleicht noch einen kleinen Teil dazu. Wenn er zu viel verdient, such dir für die zwei Monate lieber noch Arbeit. Das ist sonst alles scheiße und kann auch für Beziehungsstress sorgen.
Weist du vlt ob auch den Eltern was angerechnet wird wenn beide arbeiten und gut verdienen wenn man bei den gemeldet ist ?
Jobcenter versichert seine Leute doch selbst soweit ich weis. Du wirst über den Jobcenter versichert. Sie zahlen das also
Also Deinem und den anderen Posts hier kann ich entnehmen ich, dass Du unter 25 bist und mit Deinem Freund zusammen lebst. Ist das so richtig?
Sollte dem so sein bildest Du mit Deinem Freund eine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des §7 SGB II.
Ferner entnehme ich dem Ganzen, dass Du bis zum 31.07. in einem Arbeitsverhältnis standst, im August arbeitslos bist und ab September eine Ausbildung beginnst.
Dein Problem ist also der August, wo Du Dir Sorgen um Deine KV machst.
Zum Alg1: Du hast ja schon Alg1 beantragt. Folge einfach dem Arbeitsamt und bringe denen die Unterlagen welche für eine Bearbeitung benötigt werden.
Sonstiges: Beantrage mit Deinem Freund zusätzlich Bürgergeld. Als 2 Personen Bedarfgemeinschaft stehen Dir dem Grunde nach die Regelleistung nach dem SGB II, etwaige Mehrbedarfe, die Hälfte der Miete (die andere Hälfte gehört zum Bedarf Deines Freundes).
Die Aussage, dass Dir als Alg1 Bezieherin kein Bürgergeld zusteht ist falsch! Das Bürgergeld würde unter Anrechnung des Alg1 geprüft. Gib dem Jobcenter bitte bekannt, dass Du Alg1 beantragt hast.
Da Du noch nicht im August bist empfehle ich Dir jetzt noch Deinen Antrag stellen, da in den Jobcenter manchmal mit längerer Wartezeit zu rechnen ist. Für einen Antrag ab August bist Du auf jeden Fall noch in der Frist!
Lass Dich nicht durch die großen Aufforderungsschreiben erschrecken und gib alle relevanten Unterlagen dort auch ab. Die wollen auch den Alg1 Bescheid sowie alle aktuellen Einkommensunterlagen Deines Freundes sehen.
Keinen Anspruch auf Bürgergeld haben Du und Dein Freund nicht, wenn euer gemeinsames bereinigtes Einkommen (nach Abzug der Freibeträge nach §11b SGB II) höher ist als der Bedarf nach dem SGB II.
Danke für die antwort! Was ich halt nicht verstehe in Deutschland muss sich ja jeder arbeitslos melden verstehe nicht wer dann meine Krankenversicherung bezahlen soll