Grundsicherung - welches "Vermögen" darf man haben?

2 Antworten

Welche Grundsicherung schwebt Dir vor?

Das für Erwerbsfähige? Das wäre das Bürgergeld nach dem SGB II. --> Antrag beim Jobcenter

Für nicht Erwerbsfähige wäre das Sozialhilfe nach den SGB XII. --> Antrag beim Sozialamt.

Aktuell gilt bei Bürgergeld innerhalb einer Karenzzeit von 12 Monaten ein Freibetrag I.H.v. 40.000 Euro. Nach einem Jahr 15.000 Euro. Mitglieder innerhalb Deiner Bedarfsgemeinschaft (Mutter, Vater, Frau oder Kind) also die vorgenannten Personen die mit Dir in der gleichen Wohnung leben haben von Anfang nur jeweils einen Freibetrag in Höhe von jeweils 15.000 Euro.

Bist Du hauptberuflich Selbständig tätig und zahlst Du nicht an die gesetzliche Rentenversicherung, dann könnten Dir weitere Freibeträge für jedes Jahr der Selbständigkeit zustehen.

Siehe auch fachliche Weisungen § 12 SGB II. Gibt's als PDF im Internet.

Beim SGB XII weiß ich nicht so genau Bescheid, ich erinnere mich aber an einen Freibetrag in Höhe von 10.000 Euro.

Grundsicherung für arbeitssuchende unter Bürgergeld vom Jobcenter nach dem SGB - ll im ersten Jahr bis zu 40.000 Euro für den Antragsteller.

Im zweiten Jahr bis zu 15.000 Euro, die gelten auch von Beginn an für jede weitere zur BG - Bedarfsgemeinschaft gehörenden Person.

Bei der Grundsicherung für Altersrentner oder dauerhaft voll erwerbsgeminderte nach dem SGB - Xll vom Sozialamt liegt das Schonvermögen nun bei jeweils 10.000 Euro.