Hallo!
Es kommt darauf an wer den Mietvertrag unterschrieben hat. Wenn beide unterschreiben haben, dann haben auch beide das Wohnrecht. Die Frau darf dann natürlich nicht einfach die Schlösser austauschen. Da kann der Mann die Polizei einschalten . Da die Frau weniger verdient hat sie nach der Trennung ein Jahr Anspruch auf Trennungsunterhalt. Der Trennungsunterhalt bemisst sich aus dem Einkommen des Mannes und beträgt 3/7 des Einkommens.
LG IQKatze14