Ja, oft

Hatte viele gerichtliche Termine mit meinem Vater und da war das immer so.

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Die sieht super aus, ist klar strukturiert, 10/10

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Die Kinder von Schwägern (Angeheirateten) werden allgemein ebenfalls als Neffen und Nichten bezeichnet. Kindeskinder von Geschwistern der (Vor)Elternteile: Neffe, Nichte 2. Grades = Sohn, Tochter von Cousine oder Cousin = Enkelkind von Onkel oder Tante = Urenkel der Großeltern.

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https://blog.bod.de/wissen/tausende-namen-fuer-deine-buchcharaktere/

schau mal da, die seite ist echt super (:

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