Das Gesetz (BGB) sieht vor, dass Lohn für Monat X am letzten Tag von Monat X gezahlt werden muss.
In Ausnahmefällen kann im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart werden, dass der Lohn später gezahlt wird. Aber auch dann muss der Lohn vom Vormonat spätestens am 15. des Folgemonats gezahlt werden.
Das hier
Meine Chefin meinte es kommt wahrscheinlich erst Ende August
wäre also nicht rechtens.
Wie so oft lautet die Antwort: Schau erst mal in deinen Arbeitsvertrag.