5 Antworten

Sie hat keine recht hohe Strafe bekommen. Nur ein Wochenende Arrest. Sie hat den Täter beleidigt und bedroht. Dafür wurde sie verurteilt. Da das ein anderer Richter war, kann man das nicht miteinander vergleichen

Das Urteil ist von 3 Berufsrichtern und 2 Schöffen gefällt worden.

Hätten die Jugendlichen eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung bekommen, wäre sicher such die Staatsanwaltschaft in Revision gegangen und der BGH hätte das Urteil aufgehoben.

Die jugendliche Vergewaltiger haben - je nach Tatbeteiligung und Sozialprognose - unterschiedlich harte Strafen nach dem Jugendstrafrecht erhalten.

Laut Jugendstrafrecht ist kurzzeitiger Jugendarrest übrigens eine mildere Strafe als eine Haftstrafe auf Bewährung.

Erstmal sollte man hier klar stellen das die Frau nicht das Opfer war.

Und dann muss man sagen das 2 Tage Arrest keine hohe Strafe ist.

Aber das die meisten der Täter Bewährungen erhalten haben ist schon heftig, überrascht mich aber nicht. Leider sind die Strafen bei solchen Dingen viel zu milde.

Ich denke das Problem war das die Meisten selbst noch Minderjährige waren und im Gegensatz zu der Frau bis dahin nicht straffällig aufgefallen.

So oder so bin ich dennoch der Meinung das die Strafen hätten höher ausfallen müssen.

Da wir weder den genauen Tatverlauf, noch den Sachverhalt so genau kennen, wie er dem Gericht vorgelegen hat, können wir darüber kein Urteil oder eine Meinung abgeben.

Die junge Dame hat Selbstjustiz/Rache verübt, indem sie einen der Täter verunglimpft hat. Das verüben von Rache/Selbstjustiz ist dem deutschen Rechtsempfinden nach verboten. Auch ein Straftäter hat als Mensch und Bürger Rechte, die im Grundgesetz verankert sind. Diese anzugreifen ist genauso eine Straftat, wie das was der Straftäter begangen hat und kann dementsprechend geahndet werden.

Alles weitere ist Spekulation. Vom gefühlten Empfinden her müßten diesen Männern, wenn man schon von Männern sprechen kann, die Eier abgeschnitten und zm Fraß vorgesetzt werden. Solche Strafen sieht aber das deutsche Recht nicht vor. Was vorgesehen ist, ist eine zweifelsfreie Feststellung der Schuld des Täters. Und nur daruafhin kann eine Verurteilung erfolgen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Meister für Schutz und Sicherheit