Du meinst also, wegen einer popeligen Gemüsepackung, die sich angeblich irgend etwas abgelaufen haben soll, die ganze Welt fragen zu müssen, ob du daran eventuell morgen sterben musst . Nun gut, wenn dir das so wichtig ist, dann will ich ausnahmsweise einmal so tun, als ob ich derartige Fragen ernst nehmen könnte, und eine „hilfreichste Antwort“ formulieren:
"Abgelaufen" oder „verfallen“ bedeutet nicht "ungenießbar", sondern nur, dass das aufgedruckte **Mindesthaltsbarkeits**-Datum (MHD) erreicht bzw. überschritten wurde. Damit ist nichts abgelaufen oder verfallen, außer dem Recht des Händlers, das Produkt noch zu verkaufen.
Das Produkt selbst schert sich nicht darum, was wer auf sein Etikett gedruckt hat, denn das weiß es nicht einmal, weil es nicht lesen kann. Wie lange Lebensmittel über das MHD essbar bleiben, kommt nämlich auf deren Konsitenz, Verarbeitung und Lagerung an: Frischmilch verdirbt selbst im Kühlschrank schneller als H-Milch in der Vorratskammer, frische Bohnen werden rasch gammelig, konservierte halten ewig und drei Tage.
Und warum ich solche Fragen normalerweise für kindisch halte, sage ich dir auch noch: Du bekommst die unterschiedlichsten Antworten von Kaffeesatz-Lesern, kannst dich aber auf keine verlassen, weil niemand durch Hellseherei deinen Geruchs- und Geschmanckssinn ersetzen kann. Obwohl ich mir nicht vorstellen kann, was an ordentlich verpacktem und tiefgrfrorerem Gemüse ungenießbar werden könnte, kann niemand von den selbsternannten "Experten" hier per Ferndiagnose die Haftung für dein Wohl und Wehe übernehmen.
So, jetzt weißt du zwar noch immer nichts Genaues, aber wir haben ein bisschen geplaudert. Dafür allerdings ist "Gute Frage" als Ratgeber-Plattform nicht gedacht.