Sobald man mit 7 Jahren geschäftsfähig ist, denn Schwefel und Magnesium unterliegen keiner Altersbeschränkung.
Jedoch ist es verboten daraus pyrotechnische Sätze zu bauen, also die beiden zu vermischen und zu entzünden etc.
Hier dazu einmal meine Standartantwort:
Der selbst Bau von pyrotechnischen Sätzen (Raketen, Böller,...) ist verboten, und stellt eine Straftat dar!
Nach dem Bußgeldkatalog wären das bei mir in Baden Württemberg, für die Verwendung und die Herstellung eines nicht zertifizierten Knaller, 3 Jahre Freiheitsstrafe oder bis zu 50.000 Euro Geldstrafe. Bei Gefährdung von Leib oder Leben, kommt nochmal einiges drauf!
Lass den Quatsch!
Wir sind nicht mehr in den 80 Jahren wo das "nur" eine Ordnungswiedrichkeit war.
Quelle: Bußgeldkatalog https://www.bussgeldkatalog.org/umwelt-feuerwerk-sprengstoff/#bbw Abgerufen am 22.10.2023