Resturlaub und Überstunden Lohnsteuerklasse 6 Zuflussprinzip?

Guten Tag liebe Community, ich habe da so ein Problem mit meinem alten Arbeitgeber. Ich war bis Ende April befristet beschäftigt und hatte noch Anspruch auf 80 Überstunden und 7 Tage Resturlaub. Im Normalfäll hätte ich mit der Auszahlung mit der letzten Abrechnung gerechnet, was nicht geschehen ist. Nun habe ich die Zahlungen verspätet erhalten und in der Abrechnung wurden die Summe mit Lohnsteuerklasse 6. Zusätzlich wurde die Abrechnung nicht bis Ende April datiert sondern für den Mai. Dadurch hatte ich bei der Beantragung des Arbeitslosengeldes Probleme was nach langem hin und her geklärt werden konnte, da zumindest auf der Arbeitsbescheinigung die Summe korrekt für den April eingetragen wurde. Der ehemalige Arbeitgeber suggeriert allen Ämtern und Behörden damit eine längere Beschäftigung als es tatsächlich der Fall war. Wer weiß welches Amt als nächstes Probleme macht. Daraufhin habe ich meinen ehemaligen AG gebeten die Berechnung neu vorzunehmen, woraufhin ich als Antwort bekam, dass alles korrekt ist und er nach dem "Zuflussprinzip" handeln musste, ich keine neue Abrechnung bekomme. Nun meine Frage: in dem Fall zählt doch nicht der Tag der Überweisung sondern die Zeit in der ich den Anspruch auf die Zahlungen erworben habe, oder? Weiter steht es auf der vom AG ausgefüllten Arbeitsbescheinigung (April) orrekt drauf und der Zeitraum auf der letzten Abrechnung ist ein ganz anderer (Mai). Ist das alles korrekt oder kann ich eine Nachberechnung für den Zeitraum bis zum letzten Arbeitstag verlangen, zumal das Geld dann auch mit Steuerklasse 1 berechnet wird? Danke und Gruß

Arbeitsrecht, Steuerrecht, Steuerklasse 6, zuflussprinzip