Sehr geehrte Damen und Herren,

Folgende Frage beschäftigt mich seit ein paar Tagen.

Meine Frau und Ich sind verheiratet, sie bekommt ALG II und Ich bekomme ALG I.

Nun habe ich einen Job gefunden,.. fange diesen ab dem 02.05.2018 an. Meine Frau ist der Meinung, dass wenn ich Ende Mai Geld von meinem Arbeitgeber erhalte, das Jobcenter daher geht und uns die gesamten Leistungen, die wir Ende April für Mai erhalten, zurückfordern. Sie nennt es das sogenannte Zuflussprinzip. Ich kann es ja verstehen, dass wenn ich am 27.05. das Geld erhalte, ihr das Geld für 3 Tage streichen aber direkt einen ganzen Monat? Sehr komisch, denn wie soll man im Juni dann seine Miete usw. zahlen?!

Ich bitte um antworten und wünsche schönes Wetter.