Zuflussprinzip ALG 2 bei Arbeitsaufnahme?
Moin moin, wahrscheinlich eine alte Leier, aber die Kurzfassung.
Person A bekommt für Oktober noch Geld vom Jobcenter, arbeitet im Oktober aber schon, aber da das Gehalt für den Oktober erst Ende des Monats kommt (man muss ja irgendwie leben) .. naja.
Wenn Gehalt am 30. Oktober kommt muss man zurückzahlen, wenn am 1. November.. dann nicht.
Frage : Wenn Gehalt auf fremdes Konto ausgezahlt wird und nicht auf das von Person A .. reicht es dem Jobcenter zu zeigen, dass im Oktober kein Gehalt auf dem Konto von Person A eingegangen ist.. oder ist man verpflichtet zu beweisen, dass es dann im November gekommen ist. (Selbst wenn es im Oktober gekommen ist, aber halt nicht auf Konto von Person A).
5 Antworten
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Mal abgesehen davon, dass das Spiel kein korrekter Arbeitgeber ( AG ) mitmachen würde, wäre das Betrug und fliegt irgendwann auf und dann gibt es richtig Ärger, dann kommt zur Rückzahlung noch eine Strafanzeige dazu und die ist meist auch nicht kostenlos.
Man muss nachweisen wann der erste Lohn zugeflossen ist und das hat man mit wahrheitsgemäßen Angaben und Nachweisen zu machen.
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Wenn man danach aus dem Leistungsbezug raus ist, also nur für Oktober noch ALG - 2 bekommt, dann muss man nachweisen das im Oktober kein Einkommen zugeflossen ist.
Im Regelfall verlangt das Jobcenter den Arbeitsvertrag, denn da steht in der Regel wann der Lohn gezahlt wird und dann würde es sicher zu Rückfragen bei dir oder sogar beim AG - kommen.
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Arbeitsvertrag haben sie schon bekommen. Da steht nichts drin.
Ist ja nicht so dass Person A den Staat betrügen will, aber ist halt schon echt lächerlich, dass wenn man mal drauf angewiesen ist, ein Unterschied zwischen 31 und 1 gemacht wird.
Heißt wohl Person A wird dem JC Kontoauszüge vom 1 - 31 Oktober zukommen lassen und falls mehr verlangt wird, wird sich geweigert, da sie kein Recht haben, die Lohnabrechnung zu sehen, da man ab dem 01.11 kein ALG 2 mehr bezieht. :D
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Sicher möchte dann Person A den Staat betrügen, oder wie ist deine Bezeichnung für dieses Vorhaben ?
Man kann es natürlich versuchen, wenn man Pech hat und das Jobcenter beim AG - nachfragt hat man nicht nur ein Problem.
Es gibt für genau solche Fälle die Möglichkeit dann einen schriftlichen formlosen Antrag auf ein zinsloses Darlehen zu stellen, wenn das erste Einkommen im Monat zufließt, in dem man noch ALG - 2 bekommen hat.
Im Gegenzug bekommt man dann ja z.B. nach Ende des ALG - 1 Anspruchs und Bedürftigkeit mit Anspruch auf ALG - 2 gleich zwei Zahlungen, einmal ALG - 1 rückwirkend für den Monat und ALG - 2 in Voraus für den Folgemonat.
Genauso würde man zweimal Geld bekommen, wenn man sich noch keinen ALG - 1 Anspruch erworben hätte und man es richtig anstellt !
Dann würde man seinen letzten Lohn Ende des Monats aufs Konto bekommen, man müsste dann seinen Antrag nur im Folgemonat stellen und nicht im Monat vom Zufluss des Einkommens, denn dann würde das Einkommen also Vermögen gelten und das würde bis zum ALG - 2 Schonvermögen nicht angerechnet.
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Natürlich musst du nachweisen für welchen Monat du Geld bekommst
Wann genau das Geld ausbezahlt wird ist natürlich uninteressant
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Für welchen Monat Lohn gezahlt wird ist völlig irrelevant, es kommt darauf an, wann das Geld zufliesst und in dem Monat wird es auf die Leistungen angerechnet.
Hat der FS - ler für Oktober Leistungen vom Jobcenter bezogen und das Einkommen kommt noch im Oktober aufs Konto, dann wird es nachträglich auf die Leistungen für Oktober angerechnet.
Nennt man deshalb auch Zuflussprinzip !
Würde er für November keine Leistungen mehr erhalten und der Lohn für den Oktober kommt nachweislich erst im November aufs Konto, dann müsste man nichts ans Jobcenter erstatten.
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Genau wegen solchen linken Tricksereien werden alle Leistungsbezieher meist über einen Kamm geschorren.
Das was du vorhast ist Betrug! Du versuchst hier illegale Möglichkeiten zu finden um dir Leistungen zu erschleichen, die dir nicht zustehen würden.
Akzeptiere es einfach! Müssen andere auch!
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Melde dich einfach irgendwann diesen Monat ab beim Amt, dann gehts denen auch nichts mehr an...Du musst nicht einmal Gründe für die Abmeldung nennen und das geht auch formlos.
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Natürlich geht es die etwas an
Es zählt der Zeitpunkt ab dem die Arbeit beginnt- Nicht wann jemand Geld bekommt
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Betrug ist Betrug
Solchen Leuten sollte man das Geld ganz streichen
Auf welches Konto dein Geld bezahlt wird und Wann ist doch vollkommen egal
Einzig alleine ab wann du bezahlt wirst, also Wann du arbeitest
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Der letzte Satz ist nicht korrekt, beim Jobcenter gilt das Zuflussprinzip, da kommt es nicht darauf an wann man eine Beschäftigung aufgenommen hat, sondern wann das erste Einkommen auf dem Konto ist.
Würde man also angenommen ab 1. Oktober eine Beschäftigung aufnehmen und hat für diesen Monat Leistungen vom Jobcenter erhalten, der Lohn kommt aber erst im November aufs Konto, dann muss man von den Leistungen für Oktober nichts ans Jobcenter erstatten.
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Man bekommt nur Arbeitslosengeld für die Zeit in der man Arbeitslos ist.
Wenn man bereits arbeitet ist man doch nicht mehr arbeitslos
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Hier geht es aber nicht im das ALG - 1 als Versicherungsleistung nach dem SGB - lll von der Agentur für Arbeit, sondern um das ALG - 2 bzw. Hartz - lV als Sozialleistung und nun seit 2023 um Bürgergeld nach dem SGB - ll vom Jobcenter und da gilt wie geschrieben das Zuflussprinzip.
Beim ALG - 1 ist das korrekt, da besteht dann nur bis einen Tag vor Beginn des Arbeitsvertrags Anspruch, sollte dieser bis dahin noch nicht verbraucht sein.
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Das klingt aber sehr ungerecht und unsozial.
Wenn jemand zum 15. des Monats Geld bekommt wird er benachteiligt
Bzw jemand der gar schon zum Monatsanfang das Geld bekommt im Voraus wäre noch mehr benachteiligt.
Aber ok, ich kenne selbst azs Erfahrung nur das ALG1
Bleibt aber dennoch
Betrug wenn das Geld auf anderes Konto gelenkt würde
Und auch wenn die Zahlung absichtlich verzögert würde um doppelt zu kassieren
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Ich habe die Gesetze bzw. Verordnungen nicht erlassen, sondern nur erklärt wie das ganze läuft.
Sicher doch, deshalb habe ich ja auch nur den letzten Satz deiner Antwort beanstandet.
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Du willst also eine Anleitung um Betrug zu begehen?
Genau wegen solchen Dingen und Vorgehensweisen werde. Überwiegend alle Leistungsbezieher in ein schlechtes Licht gestellt.
Bist ja ein richtiger Musterbürger. Also da fällt mir nichts mehr zu ein....
Gewissen? Fehlanzeige!
Sicher das man nachweisen muss, wann das Gehalt eingeflossen ist oder muss man nur nachweisen, dass das Gehalt NICHT im OKTOBER zugeflossen ist.