Änderung vom Arbeitsverhältnis von Teilzeit zu Minijob im gleichen Betrieb möglich nur mit Kündigung von Seitem des Arbeitnehmers?

Hallo,

Ich habe folgendes Problem:

Ich Arbeite seit über 6 Monatem als Teilzeitkraft im Einzelhandel. Nun möchte ich mich zum 1 Oktober runterstufen lassen (450€ Basis) im gleichen Betrieb.

Mein Arbeitgeber weiß von diesem Vorhaben schon seit über einem Monat. Nun sagte er mir (gestern), dass ich eine Kündigung aufsetzen solle mit dem Grund, dass ich eine geringfügige Beschäftigung eingehen möchte, danach würden wir nur einen neuen Personalbogen ausfüllen.

Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen.

Ich kann aber ab 1 Oktober nur als 450€ Kraft arbeiten, nicht bis 21. Oktober. ( Die Kündigung hätte früher aufgesetzt werden müssen )

Nun könnte ich auf die Kündigung das Datum so schreiben, dass das aktuelle Arbeitsverhältnis (Teilzeit) passend zum 1.Oktober ausläuft. (Ist natürlich rechtlich falsch)

Wenn ich also nun doch den 21. September auf die Kündigung schreiben sollte und noch 4 Wochen im Betrieb als Teilzeitkraft arbeite mit der Stundenanzahl von einem Minijob (weil ich nicht mehr Stunden im Oktober arbeiten kann), würden die Steuern zuschlagen (auf die 450 € Brutto).

Ich habe zusätzlich auch noch 22 Urlaubstage. Was passiert mit denen?

Arbeit, Kündigung, Minijob, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Kündigungsfrist, Urlaubstage, Teilzeitjob, Vertragsänderung, 450-Euro-Job, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Fahrschule erhöht Preise ohne es mir mitzuteilen?

Hallo, ich habe mich Ende 2019 bei einer Fahrschule angemeldet, habe einen Vertrag unterschrieben indem die Kosten pro 45 min. Fahrstunde 38€ betrugen. Seitdem ist eine lange Zeit vergangen in der ich unregelmäßig zur Fahrschule gegangen bin, ich habe bereits zwei mal eine Neuanmeldung gezahlt aber ohne einen neuen Vertrag zu unterschreiben. Als ich letztens nach absolvieren mehrerer Fahrstunden nochmal den Vertrag rausgekramt habe, ist mir aufgefallen dass die Preise von damals nicht mit den heutigen übereinstimmen und mir viel zu viel berechnet wurde. Als ich meinen Fahrlehrer drauf angesprochen habe meinte dieser "Sobald Sie die erste Fahrstunde nach der Neuanmeldung antreten stimmen Sie automatisch dem Vertrag zu". Soweit ich weiß habe ich aber ein Sonderkündigungsrecht bei Vertragsänderungen. Mir wurde nie mitgeteilt dass sich die Preise erhöht haben. Ich war mir zwar im Klaren darüber dass ich 45€ pro 45 Minuten Zahlen muss aber ich hatte vergessen das es damals im Vertrag nur 38€ pro Fahrstunde waren. Im Vertrag steht 1. nicht wie lange dieser gilt und 2. steht nichts bezüglich einer Preiserhöhung. Es wird lediglich auf die Allgemeinen Geschäftsbedinungen verwiesen welche man bei der Fahrschule vor Ort einsehen kann.

Habe ich ein Recht auf mein Geld?

Hier ist ein Link zu einem Vertrag den ein anderer Nutzer gepostet hat, meiner ist komplett Identisch zu diesem bis auf die Preise.

Diese Vertragsvorlage scheinen wohl mehrere Fahrschulen zu verwenden.

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Geld, Verbraucherschutz, Vertrag, Fahrschule, Rechtsfrage, Vertragsänderung, Auto und Motorrad
Bin seit 18 Jahren beim Lidl beschäftigt und habe 17 Jahre als ML gearbeitet wurde dann gezwungen als Vertretung zu arbeiten und jetzt als VK mit 140 h als TV?

Ich bin seit 18 Jahren beim Lidl beschäftigt und war als Marktleiterin 17 Jahre in 2 Filialen tätig.Nach enormen psychischen Druck von den Vorgesetzten und Mobbing von den Kollegen, ließ ich mich in eine andere Filiale versetzen, als erste Stellvertretende Marktleiterin. Seit 3 Monaten wird ständig nach Fehlern meinerseits gesucht. Mein Marktleiter sagte mir, dass er mich sehr schätzt, aber mich als erste Stellverteterin nicht mehr beschäftigen kann, weil ich seinen Ansprüchen nicht gerecht werde, was eigentlich aus meiner Sicht nicht der Wahrheit entspricht. Der Verkaufsleiter stellte mir 2 Möglichkeiten zur Wahl : Versetzung in eine andere Filiale ( min. 50 km einfache Entfernung) oder Vertragsänderung auf 140 Stunden als Verkäuferin mit Tagesvertretungfunktion mit großen finanziellen Verluste. Vor 2 Jahren habe ich eine Abmahnung gekriegt wegen Arbeitszeitenverstoß ( ich stand vor dem Regal und erklärte meiner Vertretung, ohne selber tätig zu sein, dass das Spiegeln der Ware falsch war. Weil ich mich schon ausgestempelt hatte und der VL mich im Gespräch mit der STV sah, meinte er,dass es ein Arbeitszeitenverstoß ist und stellte mir eine Abmahnung aus. Muß ich diese Vertragsänderung annehmen ? Muß ich befürchten, dass im Falle einer Ablehnung, mir wieder was unterstellt wird, das eine zweite Abmahnung folgt und dadurch eine Kündigung ? Kann mir jemand weiterhelfen ? Dieser Druck ist nicht mehr auszuhalten und Existenzängste habe ich auch.

Kündigung, Recht, Abmahnung, Vertragsänderung
Versicherung schickt komischen Brief

Guten Abend, meine Versicherung hat mir folgenden Brief zukommen lassen. Dazu vielleicht gesagt kam vor geraumer Zeit ein Brief mit der Mitteilung das der Beitrag heruntergesetzt werden kann.

folgender Brief:

wir haben ihnen kürzlich zu ihrer pflege-tagesgeld-versicherung nach tarif pts eine beitragsanpassung geschickt. leider haben wir dabei aus versehen neben der beitragsanpassung des tarifs pts zusätzlich eine planmäßige erhöhung (dynamisch) des pflege-tagesgeldes um 2 euro im tarif ptm durchgeführt. in der bereits zugesandten vertragsübersicht haben wir ihnen das neue pflege-tagesgeld und den daraus resultierenden höheren beitrag mitgeteilt. diese dynamische erhöhung führt dazu, das das pflege-tagesgeld im tarif ptm höher ist als im tarif pts. nach den zugrunde liegenden bedingungen ist eine solche erhöhung allerdings ausgeschlossen. daher gab es in unserem schreiben auch keinen hinweis auf die dynamische erhöhung des tarifs ptm. es ist uns besonders wichtig, sie als unseren wertvollen kunden über unser versehen zu informieren und ihnen zwei alternativen zu bieten: 1. in ihrem fall halten wir ** dieses eine mal** die regelung, dass das pflege-tagesgeld im tarif ptm nicht höher als im tarif pts sein darf, nicht ein. ihr vertrag wird dann mit dem erhöhten tagesgeld des tarifs ptm - wie in der vertrags-übersicht dokumentiert weitergeführt. sie brauchen dann nichts weiter zu unternehmen. 2. möchten sie den versicherungsschutz im tarif ptm nicht erhöhen, teilen sie uns dies bitte telfonisch oder schriftlich bis zum 01.11.2001 mit. dann bleiben der betrag und die höhe des versicherten pflege-tagesgeldes im tarif ptm unverändert. für ihren widerruf können sie auch die beigefügte erklärung verwenden. einfach unterschreiben und im beiliegenden freiumschlag zurücksenden, wenn sie tatsächlich auf die tagesgeld-erhöhung verzichten möchten. danach werden wir ihrem wunsch entsprechend die tagegeld-erhöhung im tarif ptm umgehend rückgängig machen. bitte entschuldigen sie unseren fehler und falls ihnen dadurch aufwand entstanden ist. bei fragen rufen sie uns einfach an - wir sind gerne für sie da.

wir beraten sie unter der gebührenfreien telefonnummer 0800/xxxxx

was haltet ihr hiervon? erstmal alles verwirrend, mit dick unterschreibenen wörtern und vertragsänderungen und nen rückbrief den man unterschreiben kann. für mich ist so etwas ungewöhnlich, jedoch mit unterschrift eine vertragsänderung die folgen haben kann.

thx 4 help

Versicherung, Vertragsänderung
Haus geerbt - Darf die Versicherung den Vertrag zur Gebäudeversicherung ändern?

Hallo,

ich bin gerade etwas ratlos, was die Bedingungen bei einer Gebäudeversicherung betrifft.

Meine Mutter ist vor kurzem verstorben und ich habe nun das Haus geerbt. Ich bin Alleinerbin. Selbst wohne ich nicht mehr in dem Haus, da ich eine eigene Wohnung in einer anderen Stadt habe. Aus beruflichen Gründen werde ich auch nicht in das Haus ziehen können.

Ich werde erstmal einige Zeit brauchen, um den Haushalt aufzulösen und möchte mir auch etwas Zeit lassen. Es ist mein Elternhaus.

Ich habe bereits die Versicherung darüber infomiert. Lt der Versicherung kann die Gebäudeversicherung nicht mehr zu den bisherigen Konditionen weiterbestehen, obwohl der Vertrag noch bis Oktober 2016 läuft. Die Versicherung bezeichnet das Haus als "leestehend" und will den Vertrag nun umschreiben und den Leistungsumfang einschränken.

Außerdem soll ich eine Sicherheitsvereinbarung unterschreiben, in der ich bestätige, dass z.B. das Gebäude im Winter alle 2 Tage zu kotrollieren ist und dass ich alle wasserführenden Anlagen/Einrichtungen entleere. Da wir eine Ölheizung haben, kann ich hier z.B. den Wassertank nicht immer entleeren, da ich ja auch heizen muss und Warmwasser benötige, wenn ich im Haus bin.

Ich habe gelesen, dass im Erbfall die Wohngebäudeversicherung bis zur Fälligkeit des nächsten Beitrages fortbesteht. Darf die Versicherung dann überhaupt den Leistungsumfang verringern?

Außerdem steht das Haus doch nicht leer! Die komplette Einrichtung ist vorhanden. Ich werde regelmäßig hier sein, d.h. mindestens alle 2 Wochen. Zusätzlich sieht meine Tante einmal die Woche nach dem Rechten. Somit wird das Haus nur nicht ständig genutzt.

Ich habe am Dienstag wieder einen Termin bei der Versicherung.

Kann mir jemand helfen, damit ich am Dienstag nicht ganz hilflos dastehe? Ich habe das Gefühl, dass die Versicherung den günstigen Altvertrag nicht weiterführen will :-( Die Vertrag soll sich nämlich bei schlechteren Leistungen um mehr als 300 Eur im Jahr erhöhen!

Vielen Dank im Voraus!

Gebäudeversicherung, Vertragsänderung
Muss bei einer Vertragsänderung ein neuer Vertrag gemacht werden?

Guten Tag,

wie schon oben beschrieben, wurde im Mai eine Vertragsänderung vorgenommen. Und dies nur auf einen extra Blatt wie unten das Bild zeigt. Und zwar hat mein Freund mit seiner Arbeit Ärger gehabt, weil er keine Krankmeldung bei Krankheit hatte. Der Arbeitgeber wollte ihn kurz vor seinem Urlaub kündigen. Kündigung wurde auch geschrieben, aber als der Urlaub vorbei war, haben sie die Kündigung zurück genommen. Die normale Probezeit endete nach einem halben Jahr am 06.05.2018.Am 14.05.2018 haben die dann eine Vertragsänderung gemacht, ohne das drin steht ,das Kündigung zurück genommen wurde oder sonstiges. Jediglich nur eine Vertragsänderung , das die Probezeit am 14.05.2018 verlängert wird um 6 Monate. Das ganze ist für die jetzige Kündigung ausschlaggebend. Denn am 08.06 haben die ihn eine Kündigung , mit der Frist in der Probezeit von 2 Wochen , geschrieben. Aber im eigentlichen Vertrag steht , das nur zum 15ten oder Ende des Monats gekündigt werden kann.

ist dieser Zettel gültig oder muss für eine Veränderung ein neuer Vertrag da sein?

Zum einen ist doch die jetzige Kündigung doch nicht gültig, da nicht wie vertraglich vereinbart zum 15ten oder Ende des Monats gekündigt worden ist. Sondern am 08.06.

momentan wird noch mit dem Arbeitgeber rum diskutiert.

Sind das Klauseln was mein Freund sein Chef in der Vertragsänderung gemacht haben, oder ist das alles rechtens ? Die Änderung hat er unterschrieben gehabt .

vielen Dank im Voraus

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Kündigung, Recht, Arbeitsrecht, Probezeit, Arbeitsgericht, Vertragsänderung