Hallo,

mein Arbeitsvertrag wurde nach der Elternzeit von 30 auf 15 Stunden gekürzt. In der Vertragsänderung sind neues Gehalt und Stunden beschrieben. Der Urlaubsanspruch wird nicht erwähnt. Gelten dann die Regelungen des ursprünglichen Vertrages ( 18 Tage Urlaub) oder wird es dann pauschal untergerechnet?


Beste Grüße