Polizei mit Spiegelreflexkamera von Brücke? Was wird kontrolliert?

Hallo zusammen,

(Zur Frage an der nächsten Fett gedruckten Stelle)

wer die A8 Stuttgart Richtung Karlsruhe kennt, kennt sicherlich die Berg-Tal fahrt hinter der Raststätte runter und dann den strammen Berg wieder auf.

Da bin ich heute entlang mit dem LKW (40t) und auf der Steige (Richtung Karlsruhe, nach der Raststätte) bergauf standen 2 Personen auf der Autobahnbrücke. Kein Fahrzeug, die Personen konnte ich wegen der entgegen strahlenden Sonne nicht eindeutig erkennen.

An einer Stelle wird es von 2 Spuren auf 3 Spuren verbreitert und da ist der Vordermann zum Überholen dann ausgeschert. Ich hinterher. Als mir dann die 2 Leute auf der Brücke aufgefallen sind. Die haben die Kamera auf die Autobahn gerichtet, leider konnte ich nicht eindeutig erkennen, ob ich abgelichtet wurde.

Jedenfalls wurde eindeutig eine nicht auf einem Stativ stehende Spiegelreflexkamera verwendet.

Ich bin mir nicht sicher, ob ich da einen Fehler gemacht habe und schon ausgeschert habe, obwohl eventuell noch Überholverbot war.

Ich hab mich im Tran vom Vordermann der vor mir zum Überholen angesetzt hat irritieren lassen und bin blind mit rausgezogen.

Jetzt meine Frage:

Wenn das wirklich die Polizei gewesen sein sollte, fotografieren die Überholverbotsmissachtungen? Ich bin bis jetzt jedenfalls immer davon ausgegangen, dass das gefilmt werden muss um die Beweislast zu erfüllen, dass der Fahrer nicht behaupten kann, es habe der Verkehrsfluss so erfordert.

So zum Beispiel: Am Fahrzeug vor mir konnte ich beobachten, dass am Silozug ein Eimer mit einem Kantholz drin (Haben die schonmal als Tropfenfänger) fast gelöst hat und um nicht über umher liegene Gegenstände zu fahren bin ich zu meiner eigenen Sicherheit auf die mittlere Spur gewechselt.

Ich kenne es nur mit Fotografieren, wenn die kontrollieren wollen, dass der Fahrer sich nicht die Fußnägel schneidet, am Handy spielt, nicht angeschnallt ist, oder sich nen Film am Notebook ansieht, dass die das Fotografieren, wenig später Kollegen mitm PKW am Fahrbahnrand stehen und den Fahrer dann rausziehen und adas Ahnden. Damit der Fahrer nicht behaupten kann, er sei die ganze Zeit angeschnallt gewesen, reicht dann das Foto als Beweisstück.

Aber um Überholverbot zu kontrollieren einfach nen Foto knipsen? Aus der Distanz? Das ist doch fast unmöglich, zumal ich mich bewege, die meine Person ablichten müssen und gleichzeitig auch das Kennzeichen haben müssen.

Wie ist das jetzt?

Danke für die Antworten! Belehrungen könnt ihr euch sparen. Die werde ich dann ggf. in ein paar Wochen mit Punkte- und Gußgeldbescheid ganz Hoheitlich vom Amt erhalten :P

Polizei, Gesetz, Autobahn, LKW, Überholverbot
Vordermann im Stadtverkehr fährt über längere Zeit 25 Km/h in der 50er Zone, ich habe überholt...Wer machte was falsch?

Ich bin am Mittwoch in der Stadt mit PKW unterwegs gewesen und im Stadtverkehr bog ein PKW in die Hauptstraße vor mir ein.

Nach Kennzeichen Auswärtige Ortzulassung, durch älteren Fahrer am Steuer geführt und durch Gestik erkennbar in ein Gespräch mit Beifahrerin vertieft, was sich nach ein paar Strassenzügen dadurch bemerkbar machte, das trotz kurvenfreien Korridore oder im Fehlen der Engstelle dadurch bemerkbar machte, irgendwann bei erlaubten 50 Km/h der ,,Vordermann" dann 40 Km/h fuhr und irgendwann nur noch 25 Km/h fuhr.

Menschlich bei Ortsunkunde klar auch zu verstehen und Vorsatz grenze ich auch natürlich aus.

Wir reden hier über einen Vorgang keiner 7-10 Minuten, aber nach dessen unklaren Fahrziel auch nicht den ganzen Vororten auf der Hauptstraße dem Fahrzeug folgen zu wollen,

habe ich das Fahrzeug an einer übersichtlichen Stelle überholt, noch nicht mal schneller als erlaubt,aber mein Beifahrer protestiert hatte und ich ihm diese Entscheidung mit einer Annektdote erklärte

ähnlich vor Jahren in einer 60er Zone irgendwo in Hamburg ortsunkundig auch schleichend mit 30-35 eine Allee gefahren bin und mich eine Streife der Polizei anhielt. Es gab keine Massnahmen und man mich nur freundlich hinweisen wollte, das solche ,,Schleichgänge" eben im Innenstadtbereich hintere Teilnehmer doch schon zum Gedrängel nötigen und wenn es blöd liefe, die Polizei dann wegen eines Auffahrunfalles gerufen werden müsste...mit dem Hinweis das da niemand der Beteiligten darauf Bock hätte und Wegbeschreibung...

Noch erklärt haben das ein Fahrzeugführer eben neben der Fähigkeit ein Fahrzeug zu führen, auch zeitgleich die Verkehrs- und Streckenführung beherrschen zu müssen oder eben vor jedem unklaren Strassenweg am Strassenrand im Stand, den Weg zu erkunden.

Alles andere ist einfach nur legale Selbstüberschätzung, wie auch spontane Spurwechsel,usw. - Ich habe es eingesehen, kurz gelacht, kleine Verkehrskontrolle (Warnweste,FirstAid,Warndreieck,usw. vorhanden? ) und dann gute Weiterfahrt gewünscht bekommen.

Abgesehen davon das die Strasse da frei war, kein Überholverbot/PKW...also letzten Mittwoch im Jahr 2023

Wieweit war der Protest meines Beifahrers korrekt nach StVO?

Abgesehen das ich spontan und unangekündigt (Bis auf Setzen der Blinkanlage) das langsame Fahrzeug überholt habe, Beifahrer und Vordermann kurz aufgeschreckt reagiert haben...was habe ich...?

Im Hohen Alter in einer fremden Stadt als PKW Fahrer sich nicht auszukennen, darüber muss man menschlich nicht diskutieren.

Aber habe ich was falsch gemacht?

Lichthupe geben, ist unhöflich zumal Innerorts keine Richtgeschwindigkeiten existieren (Sollten?) und ich habe auch weder geflucht/gehupt/geschnitten.

Aber mein Beifahrer die Aussage der damaligen Polizei für persönliche Meinung hielt und wir im Anschluss im Internet nichts gefunden haben.

Danke für Informationen...Meinungen bitte nur mit polizeilichen Bestimmungen, die im Internet zu finden sind.

Good N8t

Autounfall, Polizei, Verkehrsrecht, Polizeikontrolle, Straßenverkehrsordnung, Beifahrer, Überholverbot, Überholvorgang