Aktuelle BauO NRW schreibt für den 2.Rettungsweg vor eine Brüstungshöhe max. 1,20 m oder mit Aussziegshilfe höher, und mind. im Lichten 0,90x1,20 m große Fensteröffnung.
Das alles erfüllt die von mir gemietete Wohnung nicht. Die Brüstungshöhen sind alle 1,37 m und Fenster sind Pfostenfenster und lichte Größen sind im Einzelnen 0,50x1,05 m.
Kann ich das Bauordnungsamt anschreiben mit der Bitte mir zu bestätigen, dass das so genehmigt wurde? Oder wen kann ich sonst in so einem Fall kontaktieren? Ich sorge mich um die Sicherheit meiner Familie.
Das Haus ist nicht denkmalgeschütz und wurde geschätzt 1950 gebaut.