2. Rettungsweg im DG Haus 1957?

3 Antworten

Es kann durchaus möglich sein, dass das Bauamt entsprechende Auflagen macht.

Es ist so, dass es viele Bauvorschriften gibt, die sich im Laufe der Jahre immer wieder mal geändert haben. Und solange ein Haus steht, wie es ist, dann hat das Haus "Bestandschutz". Das bedeutet, es wird nicht verlangt, dass es auf die neuen Vorschriften angepasst werden muss. Sobald jedoch ein Umbau geplant wird, verliert das Haus den Bestandschutz, denn im Rahmen des Umbaus besteht dann die Möglichkeit, die neuen Bestimmungen zu berücksichtigen und entsprechend baulich umzusetzen.

Wenn Umbaumaßnahmen stattfinden und das wäre hier "nur" eine Nutzungsänderung von gewerblich zu wohnen, dann wird das ganze Gebäude betrachtet. Einen 2. Rettungsweg habt ihr doch bereits oben im DG als Loggia! Dort kann die Feuerwehr problemlos anleitern.

Lies dir mal in der Landesbauordnung deines Bundeslandes den § "1. u. 2. Rettungsweg" durch. Das ist dort genau definiert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Eine klare Antwort habe ich zwar nicht aber folgende Information solltest du gut im Hinterkopf behalten:

  • In de wird immer ein Grund gefunden dir das Leben in solchen Sachen schwer zu machen

Beispiel:

Hab mal von einem Fall gehört da wurde eine Treppe gesperrt da diese nicht der DIN Norm entsprach.

Ein Umbau war nicht möglich da diese unter Denkmalschutz stand.


pharao1961  20.05.2020, 09:08

"In de wird immer ein Grund gefunden dir das Leben in solchen Sachen schwer zu machen..."

Genau! Es geht hier auch garnicht darum, ein Gebäude sicherer zu machen. Evt. Leben zu retten. Hauptsache die Bauherren werden geärgert!

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