Ich habe eine Erdgeschoss-Wohnung gekauft (Neubau). An einer Seite meines Gartens (Sondernutzungsrecht) ist ein Rettungsweg für die Feuerwehr eingezeichnet - sprich, im Brandfall muss die Feuerwehr meinen Gartenanteil durchqueren. Auf diesem Weg liegen 2 nicht-abschließbare Gartentürchen, die von der Feuerwehr durchquert werden müssen. Diese Türchen und der gesamte Rettungsweg sind auch bereits von der Feuerwehr so genehmigt.

Ich würde nun gerne 2 zusätzliche Türchen (analog zu den bereits 2 genehmigten, also zwei nicht abschließbare Türchen) setzen lassen. Dadurch hätte die Feuerwehr dann allerdings insgesamt 4 Türchen zu durchqueren. Macht das für die Endabnahme durch die Stadt München/die Feuerwehr einen Unterschied?