Verhinderungspflege, wer hat Erfahrung damit? wann ist der Anspruch auf 1600€ + die 800€ von nicht in Anspruch genommene Kurzzeitpflege geltend?

Und zwar ich bin seit dieses Jahr das erste mal als Pflegeperson tätig für angehörigen, in diesem Jahr machte ich Urlaub insgesamt 6 Wochen, glaube sogar es waren 7 Wochen und da übernahm eine Freundin von mir diese Tätigkeit auf sich in der Zeit wo ich nicht da war, wir haben das aber nirgendwo angemeldet oder so, also ich hatte das mit ihr Privat einfach abgemacht und sie wurde dann von uns mit dem Pflegegeld entlohnt, teilweise auch von privater Hand also etwas mehr als das Pflegegeld aus dem Pflegegrad 2, nun Frage: hätten wir das melden sollen oder gar müssen irgendwo? Nun es gibt die Verhinderungspflege von der ich neulich erst erfahre und das würde doch zutreffen in diesem fall, wusste leider nicht das ich das Recht darauf hätte dieses in Anspruch zu nehmen, glücklicherweise kann ein Antrag auch für rückwirkend bis zu bis zu 4 Jahren gestellt werden. Eine weitere Frage wäre ob ich das erwähnen soll das ich die Freundin auch mit dem Privatgeld entlohnt habe, nicht das dies noch zu Komplikationen führt, wir hätten aber gerne den Anspruch auf 1600€ und wenn es geht auch die Aufstockung 800€ von nicht genutzter Kurzzeitpflege, denn wenn ich es richtig verstehe kommen 800€ zu den 1600€ hinzu, wenn keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde im ganzen Jahr?

Also was tue ich um diese Gelder zu erhalten?

Medizin, Gesundheit, Krankenkasse, Pflegeheim, Pflegekasse
Verhinderungspflege?

Hallo, wir pflegen seit 2017 meine jetzt 90 jährige Mutter, Pflegegrad 4 zuhause und haben dummerweise nichts von Verhinderungspflege gewusst.

Unsere Tochter wurde beim Gassi gehen mit unseren Hunden von einer Nachbarin angesprochen, ob wir denn auch die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen und haben dann erstmal geschaut was das ist.

Die Dame, die 1/4 jährlich kommt vom Pflegedienst hat uns auch den Antrag dafür da gelassen und auch gesagt, dass wir es 4 Jahre rückwirkend beantragen können.

Aber ich bin etwas hilflos, denn dort kann ich nur eine Ersatzperson eintragen. Doch in den Jahren waren verschiedene Personen hier.

Ich habe nun gelesen, dass Quittungen eingereicht werden müssen aber die habe ich nicht, da es vertraute Personen waren, die von uns aus eigener Tasche bezahlt wurden.

Ich habe nur von 2019-2021 einen eigenen Stundenzettel gemacht, für eine Studentin die da noch kam und die wir monatlich bezahlt haben und auch nur den Monat und die geleisteten Stunden eingetragen haben, keine konkreten Tage mit Datum. Sie hat dahinter Ihr Kürzel gemacht und Betrag erhalten.

Wie soll ich jetzt noch wissen wer wann kam und für wieviel Stunden.

Wir haben jede Woche jemanden hier bei meiner Mutter, mal die Nachbari, Freundin und Andere, da mein Mann und ich Samstags immer schwimmen gehen und einkaufen und meine Mutter nicht alleine lassen können.

Für die Zukunft wissen wir es nun besser aber wie mache ich das jetzt Rückwirkend....hat vielleicht jemand einen Rat????

Krankenversicherung, Pflegekasse, Verhinderungspflege
Umgang mit Geld/Vermögen von insgesamt 400.000 Euro bei einem Ehepaar über 80 Jahren ohne Sinn und Verstand?

ein Paar über 80 Jahre alt, auf dem Dorf in eigenem Hause lebend, spart weiterhin sehr viel Geld an und sind sehr unzufrieden, streiten oft.

Einen Urlaub (z.B. barrierefrei) gönnen sie sich nicht, obwohl es die Angehörigen schon angeboten haben, auf das Haus aufzupassen ect.

Haus und Bargeld insgesamt Wert von 400.000 Euro- die Sparkasse bat beide zu einem, Termin, um zu klären, was mit den angelegten Geldern weiter geschehen solle?

Der Vater will der Tochter alles vererben, der Sohn soll aufgrund von Streitereien höchstens den Pflichtteil erhalten...der Sohn weiß davon nichts- stirbt also der Vater, erhält zunächst die Mutter alles, wenn sie verstirbt, soll die Tochter alles erben (inkl. Haus, Grundstück)

Die Tochter ist leider gesundheitlich eingeschränkt und lebt in Göttingen, die Eltern 100km entfernt auf dem Dorf. Sie hat viele Therapien und Arztbesuche, möchte daher lieber in der Stadt wohnen bleiben....ein Zusammenleben mit beiden Eltern ist nicht möglich, da beide sehr aggressiv sind und sich immer heftig angehen...

In dem Haus könnte die Tochter auch jetzt nicht einziehen, da es keine Einliegerwohnung gibt und nichts umgebaut wurde, der Vater will dies auch auf keinen Fall...

er gibt der Tochter immer heimlich 50 Euro in Bar, wenn sie zu Besuch kommt...die Mutter solle davon nichts wissen...

Wenn eine ausländische Pflegekraft einziehen wollte, müsste dann nicht auch erstmal eine Wohnung für die Arbeitskraft dort geschaffen werden???

was soll man diesem alten Ehepaar für einen Rat geben?

Senioren, Mutter, Pflege, Familie, Wohnung, Geld, sparen, Beziehung, Erbrecht, Erbe, Familienrecht, Vater, Pflegegeld, Psychologie, Krankenkasse, Notar, Pflegeheim, Pflegekasse, Sparkasse, Streit, Vermögen
Hartz4 und Angehörigenpflege im Ausland?

Guten Abend Community,

ich hätte eine unangenehme Frage, die eigentlich auf diesem Board nichts verloren hat, aber ich bin ratlos. Vielleicht schreib ich auch einfach alles nieder, um es ein wenig abzulegen.

Gerade habe ich mit meiner Mutter telefoniert. Sie weinte und erzählte, dass meine Oma, die ganz allein in einem fernen Land lebt, in letzter Zeit noch mehr abgebaut hätte und dass es Verdacht auf Darmkrebs gäbe.

Wir leben seit mehr als 10 Jahren in Deutschland und die Situation meiner Oma war für meine Mutter stets ein sehr belastendes Thema. Für mich war es auch kein leichtes, aber ich habe da wohl eine gute Mauer aufgebaut und lasse die Misere nicht an mich ran.

Jedenfalls hat meine Mutter schon oft daran gedacht, Deutschland wieder zu verlassen um bei meiner Oma zu sein. Doch sie tat es nie. Irgendwann kam mein Bruder auf die Welt. Wenige Jahre später trennten sich unsere Eltern. Nun leben Mutter und Bruder getrennt von uns und werden vom Arbeitsamt unterstützt. Mutter befindet sich in einer Umschulung, Bruder geht zur Schule.

Man sieht, es wurden viele schlechte Entscheidungen getroffen...

Durch die Abhängigkeit vom Amt sei es ihr nicht möglich, Deutschland zu verlassen und die Wohnung nicht zu verlieren, sagt meine Mutter.

Meine naive Frage: gibt es doch eine Möglichkeit für sie, Deutschland für einige Zeit zu verlassen und die Hilfe des Amts und damit die Wohnung nicht vollständig zu verlieren? Oder bleibt nur alles hinter sich zu lassen?

Vielleicht hat jemand schon ähnliche Erfahrungen durchgemacht und hat gute Tipps, oder sonstiges. Ich danke euch.

Ausland, Recht, pflegefall, Pflegeversicherung, Arbeitsamt, Arbeitslosengeld II, Ausländerrecht, Hartz IV, Jobcenter, Pflegekasse