Immobilienkauf: Nutzfläche als Wohnfläche verkauft

Wir haben uns eine Immobilie gekauft. Haben es uns mehrmals angeschaut,da wurden wir auf die niedrige Raumhöhe nicht aufgeklärt und wir selber haben es nicht mit bloßem Auge bemerkt. Grundrisse haben wir erhalten per Email; die waren nicht leserlisch. Beim Notar wurde der Verkäufer nochmals gefragt, ob es irgendetwas am dem Haus gäbe, was wir wissen sollten, er verneinte. Nun haben wir die Hälfte des Kaufpreises bezahlt und das Haus zum renovieren bekommen. Ein Statiker war bei uns, der sollte überprüfen ob wir Wände abreißen dürfen. Während der Begutachtung ist dem Herren aufgefallen, dass unser komplettes Dachgeschoß eine Raumhöhe von nur 2,10 m hat. Laut Gesetz heist es, alle Räume die als Wohnfläche gelten müssen eine Raumhöhe von 2.40 mindestens haben. Alles andere dadrunter gilt als Nutzfläche. Wir haben das Haus als drei Familienhaus gekauft, so stand das auch in der Expose. Wir dürfen aber das Dachgeschoß nicht als eine normale Wohnung vermieten. Und wenn wir es vermieten, dann dürfen wir keine Nebenkosten verlangen, also nur als Nutzfläche vermietbar. So nun zu meiner Frage: Wir wurden darüber nicht aufmerksam gemacht, im Expose war es als 3 Familienhaus angegeben, im Kaufvertrag ist davon auch nichts zu sehen; es ist ein Standard Vertrag. Ahja, die Originalgrundrisse haben wir nach dem Unterschreiben beim Notar bekommen, wo die Raumhöhe sichbar ist. Per Email erhaltene Grundrisse konnte man keine Zahlen lesen, nur die Linien grad noch so erkennen. Wir haben bereits angefangen zu renovieren, von Kauf möchten wir nicht zurück treten. Wie müssten wir vorgehen, dass wir einen Nachlass auf das Kaufpreis bekommen, denn als Zwei Familienhaus ist es ja nicht das Geld Wert was wir an Kaufpreis zahlen sollen... Bitte gibt hilfreiche Antworten: Wie können wir Vorgehen, dass es am schnellsten und günstigsten erledigt wird ???

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Darf ich Kellerräume/Spitzboden die als Nutzfläche ausgewiesen sind als Abstellraum vermieten?

Hallo liebes Forum,

ich bin neu hier und suche Rat da ich im Internet nichts genaues gefunden habe. Wir haben ein Haus in dem wir im OG leben. Im EG leben unsere Mieter. Der Keller darf nicht zu Wohnzwecken/Aufenthaltsräume vermietet werden und bei beispielsweise einem Verkauf des Hauses auch nicht als Wohnfläche ausgewiesen sein.

Die Kellerräume sind Nutzräume "Nutzfläche". Darf man diese auch vermieten also als Lagerstätte oder Abstellraum? Ist generell eine Vermietung erlaubt? NICHT zu Wohnzwecken sondern als Stauraum/Abstellraum. Beispielsweise pro 15m2 Raum 40 Euro im Monat an den Mieter im EG für seine Reifen,Rasenmäher und co.

Wenn ja, ist sowas auch in einem großen Spitzboden möglich? Das man diese als Nutzfläche und NUR als Nutzfläche vermietet? Was wir natürlich nicht machen da man ja in den Spitzboden nur über unsere DG Wohnung reinkommt. Aber nur der Wissensdursthalber wenn wir beispielsweise im EG wohnen würden und die Mieter im DG mit dem Spitzboden. Ist der Spitzboden gleichzusetzen mit dem Keller?

Auf den Punkt gebracht: Keller und Spitzboden NUR zur reinen Nutzfläche Vermietung erlaubt JA/ oder NEIN

Für Antworten danke ich jedem schonmal im vorraus!

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Wohngebäudeversicherung - Wohnfläche, Gesamtfläche, Gebäudenutzfläche, ja was denn nun?

Nachdem ich nach Jahren mal den Anbieter für meine Wohngebäudeversicherung wechseln wollte, mußte ich feststellen, das jede Versicherung die zu versichernde Fläche anders interpretieren will, bzw. es selber nicht weiß, oder mit Absicht Fallstricke einbauen will, um im Schadensfall nicht zahlen zu müssen (und das kennt man ja von Versicherungen bestens)!? Auf jeden Fall wird ein vermeintlich einfacher Versicherungswechsel zum nervenden Zeitvernichter!

Frage: Wie muß das Gebäude (Einfamilienhaus) nun korrekt versichert sein? Gesamtfläche, Wohnfläche, Nutzfläche? Muß in einem voll ausgebauten Keller nur das vorhandene Wohnzimmer versichert sein, oder auch der Fitnessraum, oder gar der Abstellraum (wo Werkzeugbank und Regale sind, wo man alles aufbewahrt, was man so hat) Eine Versicherung erzählt mir, das der Fitnessraum auch versichert sein muß, wegen dem teuren Fußboden, aber müßte man dann nicht auch den Treppenflur versichern?! Aber weder den Flur, noch den Fitnessraum, noch den Abstellkeller nutze ich im Sinne von wohnen! Und warum wird dann der Heißungskeller nicht verischert, obwohl der ja auch einen gewissen Wert darstellt? Welche Räume/Flächen muß ich nun angeben/versichern, damit die Wohngebäudeversicherung korrekt ist und die Versicherung im Schadensfall keine faulen Ausreden hat?

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