Haus auf Ackerland bauen (für landwirtschaftlichen Zweck)?
Guten Tag zusammen,
Ich habe eine kleine Wiese mit circa 4000 m² Fläche auf der sich schon ein Schopf befindet, die Wiese ist unmittelbar hinter einem Neubaugebiet ist aber kein Bauerwartungsland -> Ackerland und soll sich vorerst auch nicht ändern ! (Also kein Acker im nirgendwo)
Meine Frage daher ist: gibt es eine Möglichkeit ein Haus auf dieses Ackerland (wiese) zu bauen im landwirtschaftlichen nutz Zweck ?ich habe ein paar Tiere (schaffe) und (Hühner) die ich auf diese Fläche pflege deshalb auch der Schopf, aber jedes Mal dahin zu fahren ist ein Riesen Aufwand, nun wäre auf der Fläche noch ein Teil frei wo sich ein Haus perfekt anbieten würde gibt es irgendeine Sonderregelung da ein Haus für den landwirtschaftlichen Zweck zu errichten? Vielleicht auch ein komplett autarkes Haus ich wäre für neues offen ! Ich habe ebenfalls ein paar landwirtschaftliche Maschinen mit denen ich da ab und zu auch arbeite!
vielen Dank im Vorfeld
3 Antworten
Du kannst dir da in jedem Fall einen Wohnwagen hinstellen und vermutlich auch ohne größere Schwierigkeiten einen Carport drüber zimmern, damit der Wohnwagen nicht so vergammelt und vor Hagel geschützt ist.
Das wäre schon mal ein Anfang.
Die Gemeinde kann hier grundsätzlich viel machen, wenn sie WILL. Sie kann eine "Einbeziehungssatzung" machen, die eine Zone im Außenbereich als Innenbereich erklärt. In der Regel bequemt man sich aber nur dazu, wenn nicht nur ein einzelner Häuslebauer profitiert.
Ansonsten ist der Weg über die "landw. Privilegierung". Hier spricht grundsätzlich das Landwirtschaftsamt bzw. Landwirtschaftskammern mit. Und die kennen alle Tricks.
Es wird dabei untersucht, ob überhaupt ein nachhaltiger landw. Betrieb da ist. Weiterhin, ob zu dessen Fortführung dieses Wohnhaus erforderlich ist. Man prüft, wieviele Wohneinheiten schon existieren, wie die fachliche Qualifikation ist und ob das Wohninteresse im Vordergrund steht oder das Wirtschaftsinteresse. Die Stellungnahme, die hierbei an die Kreisverwaltungsbehörde geschickt wird, gibt den Ausschlag, ob genehmigt wird.
Als letzte Instanz bleibt der Landrat persönlich, der sich aber für 08/15 Fälle nicht verheizen läßt sondern auf Regionalbedeutung achtet.
Wird wohl nicht gehen. Wäre ja auch zu schade um dass Bauland... Da könnte es so viele Käufer geben die 'ne Menge dafür zahlen, ein Haus da hinzukladdern auf ehemaligem Privatgrund. Warte mal 4-5 Jahre, dann wirst du enteignet. :( Schon doof.